Scheidenblütgras (Coleanthus subtilis)

Scheidenblütgras © Holm RiebeScheidenblütgras © Holm Riebe

Beschreibung

Das Scheidenblütgras ist ein sehr kleines Süßgras, das nur 2 – 6 cm hoch wird. Die Halme sind liegend bis aufsteigend, die Blattscheiden bauchig aufgeblasen (ROTHMALER et al. 1996).

Biologie, Standorte und Soziologie

Die Pflanze ist ein Therophyt. Die Blütezeit ist von August bis Oktober, bei winteranuellen Pflanzen auch schon Ende April. Die Ausbreitung erfolgt durch Wasservögel. Das Scheidenblütgras wächst bevorzugt an und in Teichen und Altwässern auf feuchtem Teichschlamm, trockengefallenen Schlammbänken und nassem Feinsand. Zwergbinsengesellschaften offener Schlammböden.

Verbreitung

Europa, Sibirien, westliche USA. Arealformel: temperat-(subozeanisch) europäisch+W-amerikanisch. Häufungsgebiete liegen in W-Frankreich und SW-Böhmen, dem angrenzenden Mähren und Niederösterreich, sonst sind die Vorkommen selten (WOIKE 1969). 1904 wurde die Art von SCHORLER (1904 in CONERT 1992) im Großteich bei Großhartmannsdorf (Sachsen) entdeckt. Seit 1933 gelangen Nachweise in mehreren Teichen zwischen Freiberg und Sayda/Olbernhau, 1962 im Dreifelder Weiher im Westerwald (WOIKE 1968). 1963 wurde das Scheidenblütgras in Sachsen-Anhalt gefunden (s.u., JAGE 1964). Früher (1899 bis 1902) kam es bei Mannheim vor (BENKERT et al. 1998).

Bestandssituation in Sachsen-Anhalt

Zwischen 1963 und 1993 wurde die Art im mittleren Elbetal von Bleddin bis Klieken gefunden, danach nur noch 1999 und 2000 im Bleddiner Riss (N- und S-Teil; HERDAM et al. 2001). 2011 und 2012 konnte trotz intensiver Suche kein Individuum der Art an diesen Standorten ausgemacht werden (KRUMBIEGEL et al. 2012). Aufgrund des jährlich schwankenden Auftretens der Art ist jedoch noch nicht endgültig von einem Erlöschen der Population auszugehen.

Gefährdung und Schutz

Gefährdungsursachen sind die Vernichtung der Standorte durch Baumaßnahmen, die Eindeichung und Trockenlegung sowie die Unterbindung der Standortdynamik, insbesondere der Wasserstandsschwankungen und damit verbunden das Überwachsen durch perennierende Uferpflanzen oder Gehölze. Zum Schutz der Art sind die Standorte und ihre natürliche Dynamik mit Wasserstandsschwankungen sowie Erosion und Deposition von Bodenmaterial zu erhalten. Die Bedingungen zur Ausbildung von Sand- und Schlammbänken als Grundlage für die Ausprägung von Ufer-Pioniergesellschaften sind zu verbessern. Eine Beweidung z.B. mit Gänsen oder Rindern wirkt durch die Zurückdrängung der großwüchsigeren Bidention-Arten positiv, eine zu starke Beweidung durch Rinder allerdings aufgrund der Trittschäden und des Nährstoffeintrages negativ. Alle Fundorte des Scheidenblütgrases liegen in FFH-Gebieten.

 

Rote Liste Deutschland:                    3 – Gefährdet (Stand 1996)

Rote Liste Sachsen-Anhalt:               R – Extrem seltene Arten mit geographischer Restriktion (Stand 2004)

Literatur

entnommen aus:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2001): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 152 S.

KRUMBIEGEL, A., D. FRANK, J. ECKSTEIN, C. HEIN, F. KOMMRAUS & F. MEYSEL (2012): Das Monitoring der Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt. In: Mitt. florist. Kart. Sachsen-Anhalt 17, s. 3-24.

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