Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)

Schwarzkopfmöwe © Andreas RößlerSchwarzkopfmöwe © Andreas Rößler

Verbreitung

Das Areal der Schwarzkopfmöwe beschränkte sich ursprünglich im Wesentlichen auf Vorkommen an der ukrainischen Küste des Asowschen und Schwarzen Meeres. Darüber hinaus existierten Kolonien in Griechenland und der Türkei, die aber nur einen Bruchteil des Gesamtbestandes beherbergten. Seit den 1930er Jahren wurden zunächst sporadisch, später zunehmend Bruten weit außerhalb des bisherigen Brutgebietes registriert, beispielsweise 1935 in den Niederlanden, 1940 in Ungarn und 1951 in Deutschland. Parallel zu dieser erheblichen Arealausweitung nach Mittel- und Westeuropa erfolgte eine östlich gerichtete Ausweitung nach Russland (BAUER & BERTHOLD 1997, BEKHUIS et al. in HAGEMEIJER & BLAIR 1997, CRAMP et al. 1983, GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1982). Der Gesamtbestand der Art wird derzeit auf ca. 180.000 bis 360.000 BP geschätzt, davon besiedeln etwa 90 % die Ukraine. In Mitteleuropa brüten 280 bis 330 BP, vorwiegend in den Niederlanden (BAUER & BERTHOLD 1997, TUCKER & HEATH 1994).

Ökologie und Zugstrategie

Die Schwarzkopfmöwe brütet an Meeresküsten mit Lagunen, Sumpfgebieten, Salinen und küstennahen Inseln, zunehmend auch im Binnenland auf Schwemmland, Altwässern und Flachwasserseen. In Mitteleuropa ist sie meist in Kolonien von Lach- oder Sturmmöwen zu finden. Zur Nestanlage werden leicht bewachsene Flächen genutzt, dicht bewachsene oder vegetationsfreie Stellen werden gemieden (BAUER & BERTHOLD 1997, GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1982). Schwarzkopfmöwen sind Kurzstreckenzieher, die vorwiegend im östlichen Mittelmeerraum und weit entfernt von den Küsten überwintern. In geringerer Zahl sind auch Überwinterungen vom Schwarzen Meer und vom Atlantik vor Nordwestafrika und Südportugal bekannt. In zunehmendem Maße sind Schwarzkopfmöwen während des Winters auch vor der französischen und niederländischen Atlantikküste bzw. vor Südost- und Ostengland sowie im mitteleuropäischen Binnenland zu finden (BAUER & BERTHOLD 1997, GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1982).

Bestandsentwicklung

Seit den 1960er Jahren sind bei der Schwarzkopfmöwe eine Bestandszunahme und eine Ausbreitung in nordwestliche Richtung zu beobachten. Abnehmende Bestände gab es nur in Rumänien, Bulgarien und Griechenland. Eine besonders auffällige Bestandszunahme erfolgte nach intensiven Schutzmaßnahmen an der Schwarzmeerküste in der Ukraine. Dort stieg der Bestand von etwa 30.000 BP in den 1930er Jahren bis 1980 auf über 200.000 und bis 1985 auf 336.000 BP. Die Ausbreitung nach Nordwesten steht offenbar in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Populationsdruck (BAUER & BERTHOLD 1997, GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1982). Auch in Deutschland wuchs der Brutbestand kontinuierlich von 1996 mit 50-60 auf derzeit mehr als 100 BP an (MÄDLOW & MODEL 2000, BOSCHERT 1999). In Sachsen-Anhalt brüten seit 1988 einzelne Paare, anfangs an den Kiesgruben Wallendorf und am Muldestausee, später auch in der Elbeaue bei Klieken (DORNBUSCH 2002, GNIELKA & ZAUMSEIL 1997, UFER in litt., SCHWARZE 1998).

Gefährdung und Schutz

Gefährdungen sind in Mitteleuropa vorwiegend natürlich bedingt. Der geringe Bruterfolg ist vor allem auf Überflutungen und auf hohe Verluste durch Prädatoren zurückzuführen. Dies wird jedoch oft durch Störungen und menschliche Einflussnahme verstärkt. Auch spielen Habitatveränderungen und Umweltgifte eine nicht zu unterschätzende Rolle (BAUER & BERTHOLD 1997, GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1982). Der Schutz der Schwarzkopfmöwe ist in Mitteleuropa nur durch den Schutz anderer Möwenkolonien zu erreichen. Insbesondere kommt es darauf an, Störeinflüsse zu minimieren sowie einen zu starken Pflanzenaufwuchs und möglichst auch unkontrollierte Überschwemmungen zu verhindern (BAUER & BERTHOLD 1997).

 

Rote Liste Deutschland:                    -

Rote Liste Sachsen-Anhalt:               R – Art mit geographischer Restriktion in Deutschland (Stand 2004)

Literatur

entnommen aus:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2003): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Vogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 223 S.

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