Rechtliche Sicherung der Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt

Auf den folgenden Seiten finden Sie die „Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt“ (N2000-LVO LSA) inklusive aller relevanten Anhänge. Mit dieser Verordnung wurden am 21. Dezember 2018 die meisten Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt rechtlich gesichert.

Eine Reihe von Natura 2000-Gebieten wurde zuvor durch andere Rechtsinstrumente gesichert.

Übereinstimmend mit dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie werden für sämtliche Natura 2000-Gebiete die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt.

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