Hakel (NSG0146)

Naturschutzgebiet "Hakel" © Friedemann StaatNaturschutzgebiet "Hakel" © Friedemann Staat

Größe [ha]:1366,00
Landkreise und kreisfreie Städte: Salzlandkreis, Harz
Verordnung vom:20. September 1995, Änderung am 25. April 2002

Gebietsbeschreibung

Das NSG, bestehend aus zwei Waldgebieten - Großer und Kleiner Hakel -, liegt ca. 19 km östlich von Halberstadt im nordöstlichen Harzvorland. Der Große Hakel ist mit der Domburg (244,5 m ü. NN), einst germanische Kultstätte und später mittelalterliche Burg, stärker reliefiert.

Geologische Beschaffenheit

Den Untergrund des NSG bilden im wesentlichen Gesteine des Unteren Muschelkalkes. Im Hakel-Sattel streicht er großflächig oberflächennah aus und ist mit einer geringmächtigen Lössschicht bedeckt. Darauf lagern Berglehm-Parabraunerden, z. T. -schwarzerden und Rendzinen. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche.

FloraTextfeld öffnenTextfeld öffnen

FaunaTextfeld öffnenTextfeld öffnen

Schutzziel

Erhaltung und Entwicklung eines vielgestaltigen Laubwaldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften; Erhaltung der für Mitteleuropa einzigartigen Artenzusammensetzung und Populationsdichte der Greifvögel.

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Das NSG befindet sich überwiegend in einem guten Zustand. Die naturnahe Waldbewirtschaftung entsprechend den in der Verordnung festgelegten Terminen ist zu sichern. Besonderer Wert sollte auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muss das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen (verstärkter Luzerneanbau) aufweisen.
Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Vogelschutzgebietes bedürfen zur Zulassung eine Verträglichkeitsprüfung gemäß § 19 Bundesnaturschutzgesetz.
33,69 ha sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Eine erweiterte Schutzzone von 3.707 ha um den Hakel wurde mit Verordnung des Regierungspräsidiums Magdeburg v. 25.04.2002 ausgewiesen.
Das NSG ist zugleich EU Vogelschutzgebiet (SPA0005) "Hakel" und FFH-Gebiet (FFH0052) "Hakel südlich Kroppenstedt".

Links / Dokumente:

Verordnung vom 20.09.1995 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Halle. - 4(1995)11 v. 18.09.1995), (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Magdeburg. - 4(1995)10 v. 16.10.1995)

Verordnung vom 24.04.2002 (Amtsbl. f. d. Reg.Bez.Magdeburg.-11(2002)5 v. 15.05.2002, S. 71)

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