Lämmerberg und Vockenwinkel

Lämmerberg und Vockenwinkel © Stefan EllermannLämmerberg und Vockenwinkel © Stefan Ellermann

Größe [ha]:14,20
Landkreise und kreisfreie Städte: Mansfeld-Südharz
Verordnung vom:11 September 1967

Gebietsbeschreibung

Das NSG (95 - 190 m ü. NN) liegt im LSG "Süßer See" und umfaßt die Lindenschlucht nördlich des Süßen Sees sowie die Westhänge des Lämmerberges ca. 3 km westlich von Seeburg.

Geologische Beschaffenheit

Als Folge langanhaltender Senkungen im Bereich des Salzspiegeltales kommt es speziell in den nordöstlichen Randbereichen dieser Senkungsstruktur zu Zerrspannungen. Es bildeten sich die hier typischen Geländeverformungen wie Spalten, Einsturzdolinen, Abbruchstufen im Hang und grabenartige Erdeinsenkungen aus. Dem Festgesteinskomplex des Unteren Buntsandsteins ist auf den Hochflächen mehrere Meter mächtiger Löß aufgelagert. Die Böden weisen je nach Erosionsdisposition alle Übergänge von Löß-Pararendzinen und Löß-Rendzinen über Schutt-Rendzinen zu Gesteinsböden auf. An den Hängen der Dolinen treten vereinzelt tertiäre Sande mit Rankern auf.
Der Kerbtalcharakter der Lindenschlucht nimmt auch gegenwärtig bei Starkregen durch rückschreitende Tiefenerosion zu. Im Bereich der Dolinen hat sich ein breiter nahezu ebener Talboden entwickelt, der eine mächtige kolluviale Decke besitzt.

Für das NSG ist ein Geländeklima mit stark sommerlicher Erwärmung typisch

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Schutzziel

Erhaltung von Vorkommen zahlreicher seltener und gefährdeter Tierarten und Steppenpflanzen in einem Gebiet mit rezenten Erosions- und Auslaugungsformen 

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Der Zustand des NSG ist überwiegend nicht mehr gut. 
Insgesamt nimmt der Grad der Verbuschung kontinuierlich zu.
Für eine langfristige Erhaltung der Trocken- und Halbtrockenrasen sind die gelegentliche Beweidung - auch mit Ziegen - und regelmäßige kleinflächige Entbuschungen vorgesehen und z. T. über Pflegeverträge mittelfristig abgesichert. Einige Pflegemaßnahmen haben in den vergangenen Jahren stattgefunden. Die Gebietsabgrenzung ist überarbeitungsbedürftig.
Das NSG liegt im FFH-Gebiet "Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees".

Links / Dokumente:

Verordnung vom 11.09.1967  GBl. d. DDR Teil II.-(1967)95 v. 19.10.1967, S.697) in der Fassung v. 01.01.1997 (GVBl. LSA.- 8(1997)1 v. 02.01.1997, S. 2 - Rechtsbereinigungsgesetz) 

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