Luppeaue bei Horburg und Zweimen

Luppeaue bei Horburg und Zweimen © Stefan EllermannLuppeaue bei Horburg und Zweimen © Stefan Ellermann

Größe [ha]:379,00
Landkreise und kreisfreie Städte:Saalekreis
Verordnung vom12. April 2002

Gebietsbeschreibung

Der Auenkomplex zwischen Zweimen und Maßlau stellt heute den am wenigsten beeinträchtigten Teil der durch Braunkohlenbergbau schwer geschädigten Elster-Luppe-Aue zwischen der Landesgrenze und Merseburg dar.

Nachdem sich der Grundwasserspiegel nach Flutung des ehemaligen Tagebaus wieder zu einem gewissen Stand normalisiert hat, bestehen immer noch Beeinträchtigungen dadurch, dass die das Gebiet durchfließende Luppe flussaufwärts überwiegend abgeschnitten ist. Nördlich, südlich und westlich des Hartholzauenwaldes sind Feuchtwiesen erhalten, auf denen eine Vielzahl gefährdeter Pflanzenarten vorkommt.

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Schutzziel

Erhalt, Wiederherstellung und Entwicklung dieses naturnah ausgeprägten Abschnitts der Elster-Luppe-Aue mit großen und wertvollen Hartholzauewäldern sowie feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern; Schutz des hier noch frei mäandrierenden Fließgewässersystems der Luppe. Erhalt des naturräumlichen Potenzials für die Wiederbesiedlung der infolge Grundwasserwiederanstieges nach Einstellung der Braunkohleförderung revitalisierten Auenlandschaft

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Das heutige NSG wurde in der Vergangenheit erheblich durch den Braunkohlenbergbau, insbesondere der damit verbundenen Grundwasserabsenkung, geschädigt. Mit der abgeschlossenen Flutung des ehemaligen Tagebaus Merseburg-Ost hat ein Prozess der Wiedervernässung der Aue stattgefunden, der allerdings durch die sehr geringe Wasserführung der Luppe seine Grenzen findet. Bei dieser wird flussaufwärts das Wasser der Weißen Elster zugeleitet; lediglich von Süden kommende kleinere Zuflüsse speisen die Luppe.
Die Überschwemmungen der Aue bleiben deshalb weiterhin aus.
Gefährdungen der wertvollen Grünlandstrukturen ergeben sich sowohl aus Nutzungsaufgabe als auch Übernutzung durch die Landwirtschaft. Die ökologische Wertigkeit der Wälder wird vor allem durch das Einbringen auenfremder Gehölze und das Einschlagen von Höhlenbäumen gemindert. Im Nordteil des NSG wurden ausgedehnte Erstaufforstungen auf vormaligem Ackerland vorgenommen.
Die illegale Verfüllung von Altarmen und Weihern mit Müll und Bauschutt beeinträchtigte in der Vergangenheit das Gebiet. Das NSG liegt teilweise im EU SPA "Saale-Elster-Aue südlich Halle" und im FFH-Gebiet "Elster-Luppe-Aue".

Links / Dokumente:

Verordnung vom 12.04.2002 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Halle. - 11(2002)4 v.25.04.2002)  

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