Muschelkalkhänge der Nietleben-Bennstedter Mulde

Größe [ha]:73,00
Landkreise und kreisfreie Städte:Saalekreis
Verordnung vom:20. September  2004

Gebietsbeschreibung

Das Schutzgebiet zählt zur Landschaftseinheit Östliches Harzvorland. Es erstreckt sich hufeisen-förmig zwischen den Ortschaften Lieskau, Köllme und Bennstedt und beinhaltet das bereits 1961 ausgewiesene NSG "Schauchenberg", welches somit eine Überführung in aktuelles Recht erfährt.
Einbezogen sind insbesondere die westlichen und nördlichen Randflächen eines großen Kalkmassivs mit Höhen zwischen 90 und 120 m ü. NN. Geologisch gehören die Steilkante des Muschelkalkausstriches zur Nietlebener Mulde (KRUMBIEGEL& SCHWAB 1974).

Geologische Beschaffenheit

Der Untere Muschelkalk (Wellenkalkfolge mit Werksteinbänken) wurde früher in zahlreichen Steinbrüchen abgebaut. Diese Steinbrüche stellen erdgeschichtlich bedeutende Aufschlüsse (Geotope) dar. Weniger exponierte Hangbereiche und vor allem die Plateaufläche über dem Muschelkalk sind mit einer wechselnd mächtigen Lößschicht bedeckt. Über der Steilkante haben sich flachgründige Berglehmrendzinen, auf der Plateaufläche Schwarzerden bis Braunschwarzerden über Löß ausgebildet (LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ 1997)

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Schutzziel

Erhaltung des repräsentativen Mosaiks verschiedenster Biotoptypen, wie Fels- und Schotterfluren, Trocken- und Halbtrockenrasen, Feldhecken und Feldgehölze, Streuobstwiesen sowie ein extensiv genutztes Ackerwildkraut-Schutzgebiet über Muschelkalk; Sicherung der artenreichen Flora und Fauna und der wichtigen Elemente im Biotopverbund

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Seit den 2000er Jahren haben auf Teilflächen Entbuschungen stattgefunden oder wurden wiederholt; seit etwa 2010 werden Teile wieder mit Schafen beweidet. Grundsätzlich ist dies aber noch auf zahlreichen weiteren Teilflächen nötig, die sonst allmählich entwertet werden. Die extensive Bewirtschaftung des Kalkackers ist seit Jahren nicht gesichert; auch hier haben Bewaldungstendenzen eingesetzt. Die Entnahme standortfremder nichtheimischer Baum- und Straucharten ist zu prüfen. Es darf kein weiterer Kalksteinabbau erfolgen, einige Steinbrüche müssen entmüllt werden. Dem NSG droht die Zerschneidung durch eine Autobahntrasse.Das NSG liegt im FFH-Gebiet "Muschelkalkhänge westlich Halle".

Links / Dokumente:

Verordnung vom 20.09.2004 (Amtsbl.d.Landesverwaltungsamtes S.-A.. -10(2004)10 v.25.10.2004, S.259)

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