Saaledurchbruch bei Rothenburg

Saaledurchbruch bei Rothenburg
 © Maxi RuthenbergSaaledurchbruch bei Rothenburg © Maxi Ruthenberg

Größe [ha]:221,00
Landkreise und kreisfreie Städte:Landkreis Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz
Verordnung vom:11. Oktober 2000

Gebietsbeschreibung

Das NSG (70 - 155 m ü. NN) erstreckt sich beidseitig der Saale zwischen Dobis und Rothenburg bzw. Friedeburg und Zickeritz. Es umfaßt dabei auch die südexponierten Hanglagen des in das Saaletal mündenden Schlenzetales bei Friedeburg, einige Seitentälchen bei Dobis und die Talaue der Saale zwischen Dobis und Zickeritz mit wichtigen Feuchtgebieten und Altarmen. In diesem NSG werden mehrere kleinere, ehemals voneinander isolierte Flächennaturdenkmale zusammengefaßt. Mit den unmittelbar angrenzenden NSG 'Saalehänge bei Dobis' und 'Zickeritzer Busch' ergibt sich ein großflächiger Schutzgebietsverbund.

Geologische Beschaffenheit

Die Saale durchbricht im Bereich des NSG die Halle-Hettstedter Gebirgsbrücke, die die Gesteine des Hallenser Paläozoikums mit dem Paläozoikum des Harzes verbindet. Das NSG erfaßt Teilflächen vom Zechsteinausstrich am Nordrand der Mansfelder Mulde bis zum Oberkarbon im Kern der Halle-Hettstedter Gebirgsbrücke. Bei Friedeburg streicht der Zechstein vom Schloß aus über Eichberg und Galgenberg nach Westen und wird von roten Sandsteinschiefern und Porphyrkonglomeraten der Eisleben-Schichten unterlagert. Entsprechende Gesteine des FND 'Weiße Wand' bei Dobis grenzen ostsaalisch an das NSG an. Isolierte Schollen der Beckenfazies der Hornburg-Schichten sind westlich von Friedeburg durch porphyrhaltige Feinkonglomerate gekennzeichnet. Im Dobisgrund zwischen Dößel und Dobis wurden taube Obere Wettin-Schichten mit Kalkbänken und Tuffen durch einen Schurf wieder aufgeschlossen. Die feinkörnigen roten Glimmersandsteine der Unteren Wettin-Schichten schließen sich nördlich von Dobis an. Bis zum Werderbruch herrschen konglomeratische Kaolinsandsteine der Siebigerode-Formation vor, die Kieselhölzer enthalten.

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Schutzziel

Sicherung von Fließ- und Standgewässern, Auenwiesen und -gebüschen, Röhrichten, Felsfluren, Trockenrasen, Streuobstwiesen, Vor- und Hangwäldern und aufgelassenen Steinbrüchen; Erhaltung eines beeindruckenden Landschaftsbildes.

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Halbtrockenrasen und mesophiles Grünland wurden traditionell durch Schafbeweidung genutzt. Vermehrt seit den 1990er Jahren werden sowohl Halbtrockenrasen als auch Streuobstwiesen aufgelassen und unterliegen damit einer schnell ablaufenden Sukzession. Auf frischeren Standorten ist die Verbuschung bereits weit fortgeschritten, auch die mageren Standorte werden zunehmend von Gehölzen erobert. Seit Ende der 2000er Jahre gibt es intensive gegenläufige Bemühungen zur Wiederaufnahme der Bewirtschaftung und Pflege zumindest der wertvollsten Xerothermrasenflächen.
Zu fördern sind im NSG partielle Entbuschungsmaßnahmen, die extensive Schafhutung sowie die Pflege und die Neupflanzung hochstämmiger Obstkulturen. Das NSG liegt teilweise im gleichnamigen FFH-Gebiet.

Links / Dokumente:

Verordnung vom 11.10.2000 (Amtsbl. f. d. Reg.Bez.Halle.-9(2000)11 v. 27.10.2000, S. 72)

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