Schutzgüter der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
Zu den Schutzgütern der beiden Naturschutzrichtlinien gehören die Lebensraumtypen nach Anhang I und die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie die Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie.
Interessante Dokumente zu diesen Schutzgütern haben wir hier für Sie zusammengetragen. Die Inhalte werden von Zeit zu Zeit ergänzt.