Fischotter (Lutra lutra)

Fischotter © Matthias Dumjahn, Naturparkverwaltung DrömlingFischotter © Matthias Dumjahn, Naturparkverwaltung Drömling

Beschreibung

Der Fischotter ist die zweitgrößte einheimische Marderart nach dem Dachs und mit keiner anderen Art zu verwechseln. Kennzeichnend ist die stromlinienförmige Gestalt, ein verhältnismäßig langer Schwanz (ca. 50 % der Kopf-Rumpf-Länge) und beidseitig starke Vibrissen. Die Kopf-Rumpf-Länge ausgewachsener Tiere beträgt 80 bis 90 cm und die Körpermasse kann bei Männchen bis zu 13 kg erreichen. Die Fellfärbung ist nahezu einheitlich braun mit nur kleinflächigen Aufhellungen. Zwischen den Zehen sind Schwimmhäute ausgebildet.

Biologie und Ökologie

Der Fischotter ist eine dämmerungs- und nachtaktive Art, die als Einzelgänger alle vom Wasser beeinflussten Lebensräume besiedelt. Die einzelnen Tiere nutzen dabei zum Teil ausgedehnte Streifgebiete, die in ihrer Größe saisonal und auch territorial erheblich schwanken können. Im Allgemeinen haben Männchen größere Streifgebiete als Weibchen. Fischotter haben keine saisonal fixierte Paarungszeit, so dass im gesamten Jahresverlauf Jungotter angetroffen werden können. Die Wurfgröße der Art liegt bei 1 – 3 Jungtieren und die maximale Lebensdauer bei ca. 15 Jahren (REUTHER 1993). Der Fischotter ist ein Nahrungsgeneralist, bei dem das Beuteangebot im Wohngewässer die Nahrungszusammensetzung bestimmt. Er nutzt dabei alle ihm zur Verfügung stehenden Nahrungsquellen wie z.B. Fische, Krebse, Amphibien, Vögel, Säugetiere und Insekten.

Verbreitung

Fischotter besiedelten ursprünglich ganz Europa mit Ausnahme Islands. Durch den starken Rückgang der Art in weiten Teilen Europas existieren heute in vielen Teilen nur noch Restpopulationen. In einigen Ländern wie der Schweiz und den Niederlanden ist die Art ausgestorben (MITCHELL-JONES et al. 1999). In Deutschland existieren großflächige und vitale Populationen des Fischotters heute lediglich noch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Ostsachsen. In Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind nur noch Restbestände vorhanden (TEUBNER et al.1999), neuere Nachweise liegen aus Thüringen vor.

Bestandssituation in Sachsen-Anhalt

Die aktuelle Verbreitung des Fischotters in Sachsen-Anhalt wurde von HAUER und HEIDECKE (1999) zusammenfassend dargestellt. Danach weist die Art kein geschlossenes Verbreitungsgebiet auf. An den Grenzen zu Brandenburg (Elbe-Havel-Winkel) und Sachsen (Elbe-Elster-Winkel) existieren stabile Vorkommen. Nachweise der Art gelangen weiterhin im Drömling und der nördlichen Altmark. Der Elbe kommt, wie Nachweise am gesamten anhaltischen Flussverlauf (EBERSBACH et al. 1998) zeigen, eine große Bedeutung bei der Verbindung der einzelnen Vorkommen zu. Generell erlaubt jedoch die dämmerungs- und nachtaktive Lebensweise dieser Art und z.T. sehr große, nicht abgegrenzte Streifgebiete sowie die Form der Nachweise (Spuren, Fraßreste, Kot) keine Angabe von Bestandszahlen.

Gefährdung und Schutz

Die wichtigste Gefährdungsursache für den Fischotter stellt gegenwärtig der in den letzten Jahren stark angewachsene Straßenverkehr dar. Vor allem dort, wo Straßen an Gewässern entlang führen oder diese kreuzen, wird jährlich ein nicht unbeträchtlicher Teil der Fischotterpopulation Opfer des Autoverkehrs. Andere Gefahrenquellen wie z.B. die Reusenfischerei spielen in Sachsen-Anhalt eine eher untergeordnete Rolle. Über den Einfluss von Schadstoffen auf den Fischotter als Endglied einer Nahrungskette können keine genauen Aussagen getroffen werden. Es ist jedoch anzunehmen, dass die starke Schadstoffbelastung der Flüsse in früheren Jahren mit zum Rückgang der Art in Sachsen-Anhalt beigetragen hat. Ein wirksamer Fischotterschutz bedeutet heute vor allem eine Verringerung der Unfallgefahren an Verkehrswegen. Dazu ist es erforderlich, bei Verkehrswegeplanung bzw. –neubau Einfluss auf die Gestaltung der Gewässerquerungen zu nehmen. Hinweise zu bautechnischen Lösungen finden sich u.a. bei ROGOSCHIK et al. (1994). Auch bestehende Brücken, Durchlässe u.ä. müssen in Fischottergebieten otterfreundlich verändert werden, um den Tieren ein Unterqueren der Straßen zu ermöglichen.

 

Rote Liste Deutschland:                    3 – Gefährdet (Stand 2009)

Rote Liste Sachsen-Anhalt:               1 – Vom Aussterben bedroht (Stand 2004)

Literatur

entnommen aus:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2001): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 152 S.

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