Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)

Helm-Azurjungfer © Matthias Dumjahn, Naturparkverwaltung DrömlingHelm-Azurjungfer © Matthias Dumjahn, Naturparkverwaltung Drömling

Beschreibung

Die Helm-Azurjungfer ist durch den stilisiert wirkenden Helm des Merkur (schwarz) auf dem azurblauen zweiten Hinterleibsegment des Männchens gekennzeichnet. Da die Kleinlibellen in der Abdominal-Zeichnung stark variieren, sind zur genauen Bestimmung der Tiere die Hinterleibsanhänge (Männchen) und die Form des Prothorax-Hinterrandes (Weibchen) heranzuziehen.

Biologie und Ökologie

Die Eiablage erfolgt submers, endophytisch in hohle bzw. weiche Pflanzenstängel (nicht nur in Berle - Berula erecta). Es vollzieht sich eine hemimetabole Entwicklung der Larven ein- bis (meist) zweijährig im oligotrophen bis mäßig eutrophen Wasser („reophil“ im Quellwasserzutritt). Ab Mitte Mai bis Mitte Juni erfolgt die Emergenz; die Flugzeit erstreckt sich von Mitte Mai bis Ende August (STERNBERG & BUCHWALD 1999). Die Helm-Azurjungfer ist als thermophile Fließwasser-Art südlicher Provenienz mit Bindung an lockeres Wasserried und Quellwasserzutritt für wintergrüne submerse Vegetation (regionale Stenotopie) einzustufen. Durch den Grundwasserzutritt wird es möglich, dass die Wassertemperaturen auch im Winter oberhalb des Gefrierpunktes (bei 3 – 4 ° C) liegen. Infolge geringer Wassertiefe der Bäche und guter Besonnung erwärmen sich die Gewässer im Frühjahr und Sommer schnell, trocknen aber infolge des Quellwasserzutritts in der Regel nicht aus. Die Art besiedelt in Sachsen-Anhalt kleine deutlich fließende Bäche mit Quellwasserzutritt und krautigen Wasserpflanzen als Eiablage-Substrat. Sie ist oft vergesellschaftet mit dem Kleinen Blaupfeil Orthetrum coerulescens (z.B. in Sachsen-Anhalt in der Krummbek) oder kommt mit bzw. benachbart zur Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) vor (Helmeniederung Sachsen-Anhalt/Thüringen) (BUTTSTEDT & ZIMMERMANN 1998, KUHN & BURBACH 1998, SCHORR 1990, SELUGA & MAMMEN 1995, STERNBERG & BUCHWALD 1999, ZIMMERMANN 1989). Das Larvalhabitat der Art sollte einen Saprobienindex von 1,5 – 2 aufweisen, das entspricht den Güteklassen I – II. Offenbar sind auch die Güteklassen II – III möglich (STERNBERG & BUCHWALD 1999).

Verbreitung

Der Verbreitungsschwerpunkt der atlanto-mediterranen Art liegt in Südwesteuropa (GRAND 1996). Nordöstlich davon gelegene Gebiete werden nur lückenhaft besiedelt, wobei die Helm-Azurjungfer stellenweise häufiger auftreten kann. In Deutschland ist die Verbreitung im Wesentlichen auf Baden-Württemberg und Bayern (STERNBERG & BUCHWALD 1999) sowie mit relativ großen Populationen auf Thüringen und Sachsen-Anhalt, hier in den Gewässersystemen der Helmeniederung (ZIMMERMANN 1989, SCHORR 1990, BUTTSTEDT & ZIMMERMANN 1998), beschränkt. In den anderen Bundesländern ist die Verbreitung sehr lückig.

Bestandssituation in Sachsen-Anhalt

Neben sachsen-anhaltischen Populationen in den Gewässersystemen der Helmeniederung gibt es auch in der Speetze und Krummbek im Ohre-Aller-Hügelland, im Sixdorf-Köthener Ackerland (SELUGA & MAMMEN 1995) sowie in kleinen Wiesenbächen im nördlichen Drömling und bei Salzmünde Vorkommen der Helm-Azurjungfer. Nach den bisherigen Recherchen sind 22 Einzelnachweise mit ca. 600 Einzeltieren für Sachsen-Anhalt bekannt. Davon wurde nur eine Meldung vor 1960 und fünf vor 1980 erbracht. Diese Vorkommen konnten aktuell nicht mehr bestätigt werden. Nach 1990 erfolgten 14 Nachweise. Die Zunahme der Funde ist offenbar auf die gestiegene faunistische Tätigkeit zurückzuführen. Von den bisher bekannten Vorkommen sind zehn noch existent. Die relativ großen Populationen in der Helmeniederung mit ca. 100 Individuen und die Vorkommen in der Speetze und Krummbek mit ca. 20 – 60 Tieren befinden sich in FFH-Gebieten, welche bereits als NSG gesichert sind. Bei den Siedlungsbereichen außerhalb der FFH-Gebiete handelt es sich um kleinflächige nicht signifikante Lebensstätten (mitunter kleine Gräben mit Quellwasserzutritt inmitten intensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen).

Gefährdung und Schutz

Es bestehen vielfältige Gefährdungen durch intensive Meliorationsmaßnahmen, Verdolung, Befestigung der Sohle, Überbauung, Grundwasserabsenkung (mit Trockenfallen – fehlender Quellwasserzutritt), Wasserum- und -einleitungen, Entnahme großer Wassermengen für Beregnung, Eutrophierung und Zuschütten bzw. Vermüllung der Ufer und/oder Sohlen, Gehölzbepflanzung (mit Mikroklima-Änderung) und großräumige Landschaftsveränderungen bei der Flurneuordnung (SCHORR 1990, STERNBERG & BUCHWALD 1999). Zum Schutz sind im Rahmen der Gewässerunterhaltung eine schonende Entkrautung und Räumung durchzuführen. Des Weiteren sind extensiv genutzte, mindestens 10 m breite Gewässerrandstreifen als Reife-, Ruhe-, Nahrungs- u. Übernachtungshabitate notwendig.

 

Rote Liste Deutschland:                    1 – Vom Aussterben bedroht (Stand 1998)

Rote Liste Sachsen-Anhalt:               1 – Vom Aussterben bedroht (Stand 2004)

Literatur

entnommen aus:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2001): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 152 S.

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