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Beschreibung
Dieser Lebensraumtyp umfasst die natürlichen bzw. naturnahen Fichtenwälder innerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes der Gemeinen Fichte (Picea abies). Er ist in Sachsen-Anhalt an die hochmontane bis subalpine Höhenstufe des Harzes gebunden. Aufgrund der Standortbedingungen sind säureertragende Zwergsträucher, Gräser und Moose in der Feldschicht häufig anzutreffen.
Standort
Charakteristisch sind große Niederschlagsmengen, die ab 850 mm bis über 1.600 mm Niederschlag pro Jahr liegen. Das Ausgangsgestein besteht aus silikatreichem Festgestein (Granite, Hornfels, Grauwacke, Quarzit). Aufgrund der weiten Standortamplitude können flach- bis mittelgründige, tiefgründige oder wie beim Blockwald extrem flachgründige Böden besiedelt werden. Als Bodentypen sind Podsole bzw. Ranker häufig entwickelt. Als Humusformen treten Rohhumus und gegebenenfalls Feucht-Rohhumus auf. In Abhängigkeit von Untergrund und Substrat kann der Bodenwassereinfluss schwach bis fehlend oder seltener durch Staunässe und Hangwassereinfluss gekennzeichnet sein. Auf Sonderstandorten wie Kaltluftsenken, Bachauen und auf ausgesprochen nährstoffarmen Kieselschiefer- und Quarzitstandorten kommen natürliche Fichtenwälder auch in tieferen Lagen vor. Nach der Forstlichen Standorterkundung werden die einzelnen Waldgesellschaften folgenden Standortgruppen zugeordnet:
Calamagrostio villosae-Piceetum: Hff-, Kff- sowie Mff-Lagen mit NM1-, Z3-, SZ1-, SZ2-, A2-, A3- und ZI-Standorten.
Betulo carpaticae-Piceetum: Hff- und Kff-Lagen mit Z2-, SZ3- und ZII-Standorten.
Vorkommen
Der natürliche Lebensraum wurde z.T. forstlich genutzt. Die Bestände haben eine große Bedeutung für die natürliche Struktur- und Prozessdynamik im Übergangsbereich zur natürlichen Waldgrenze des Oberharzes und sind wesentlich für die Generhaltung autochthoner sowie klimatisch angepasster Fichtenherkünfte. Sie liegen fast alle innerhalb des Nationalparkes Hochharz. Die Entwicklung dieser Bestände, sofern nicht bereits in den Kernzonen liegend, obliegt der Nationalparkverwaltung. Die Entwicklungsmaßnahmen werden im Nationalparkplan detailliert dargestellt. Gemäß § 2 NlpG LSA sind die Kernzonen Bereiche der Naturruhe ohne wirtschaftsbestimmte Ressourcennutzung und ohne Management. Weitere Bestände liegen innerhalb von Naturschutzgebieten. Die Holznutzung sollte hier vorrangig durch vorsichtige Entwicklungs- und Hiebmaßnahmen mit geringer Bewirtschaftungsintensität geprägt sein.
Pflege/Schutz
Es besteht ein Verschlechterungsverbot für diesen Lebensraumtypen. Der im Artikel 1 der FFH-Richtlinie definierte Begriff "Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraumes" umfasst alle Faktoren, die sich langfristig auf seine natürliche Verbreitung, Struktur und Funktionen sowie das Überleben seiner charakteristischen Arten auswirken können.
Ausgewählte lebensraumtypkennzeichnende (wertgebende) Arten
Gefäßpflanzen:
- Wolliges Reitgras (Calamagrostis villosa)
- Gemeine Krähenbeere (Empetrum nigrum)
- Tannen-Teufelsklaue (Huperzia selago)
- Siebenstern (Trientalis europaea)
- Preiselbeere (Vaccinium vitis-idaea)
80, 89, 132a, 147a, 148, 149, 179, 180, 182, 185, 202a, 233, 265, 267, 272, 273, 287, 289, 289a, 299, 300a, 300b, 300c, 323
entnommen aus:
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2002): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 368 S.