Nicht touristisch erschlossene Höhlen

- LRT 8310 -

Nicht touristisch erschlossene Höhle im Harz © Stephanie LangerNicht touristisch erschlossene Höhle im Harz © Stephanie Langer

Beschreibung

Felshöhlen, d.h. unterirdische Hohlräume einschließlich eventuell vorhandener Gewässer, die von spezialisierten und/oder endemischen Tierarten bewohnt sind. Für diesen LRT ist keine vegetationskundliche Zuordnung möglich, da außer Moosen und Algen im Eingangsbereich keine typische Vegetation und keine Pflanzengesellschaften auftreten.

Standort

Höhlen besitzen ein weitestgehend ausgeglichenes Temperatur- und Feuchtigkeitsregime. Im Inneren herrscht eine konstant hohe Luftfeuchtigkeit. Je nach Lage und Anzahl der Tagesöffnungen ergeben sich ausgeprägte Unterschiede in der Bewetterung der einzelnen Höhlen und Höhlenbereiche und damit Unterschiede der Luftfeuchte- und Temperaturverhältnisse. Nur in der Nähe von Öffnungen ist infolge des Lichteinfalls Pflanzenwachstum (Moose, Algen) möglich. Höhlengewässer besitzen eine vergleichsweise niedrige Sauerstoffsättigung, einen hohen Sulfat- oder Karbonatgehalt sowie geringe Stickstoffwerte. Pegelschwankungen der Höhlenseen treten in Übereinstimmung mit Grundwasserschwankungen der Umgebung auf.

Vorkommen

Natürliche Höhlen sind natürliche Biotope, die unabhängig vom menschlichen Kultureinfluss existieren. In Sachsen-Anhalt sind natürliche Höhlen allgemein durch Auslaugungsvorgänge entstanden und treten demzufolge vorrangig in Gebieten mit löslichem Gestein auf wie z.B. im Gipskarstgebiet des Harzes.

Pflege/Schutz

In Höhlen ist i.d.R. keine Pflege erforderlich. Sie sind gefährdet durch Freizeitnutzung oder durch unkontrollierte Müllablagerung (Verfüllung und Eutrophierung von Karsthohlformen). Die Grund- und Oberflächenwasserbelastung mit Nährstoffen z.B. durch eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung im Einzugsbereich stellt infolge der Versickerung ebenfalls eine Gefährdung des LRT dar. Eine Veränderung der Trophieverhältnisse von Karstquellen und Höhlengewässern kann sich negativ auf Vertreter der Höhlenfauna auswirken. Eine touristische oder sonstige Nutzung muss unterbleiben, jedoch sind die Höhleneingänge offen zu halten.

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Literatur:

89, 179, 299

entnommen aus:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2002): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 368 S.

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