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Beschreibung
Der LRT umfasst lückige, reichere Sandtrockenrasen mit Vorkommen subkontinental bis kontinental verbreiteter Arten auf Binnendünen und ebenen Sandstandorten, an sandig-anlehmigen Moränenanschnitten sowie auf sandig-grusig verwitternden Gesteinen. Vorkommen auf Sekundärstandorten sind zu berücksichtigen. Trockengebüsche, andere magere Trockenrasen, Heidekraut-Heiden oder Binnendünenkomplexe können in Kontakt zum LRT 6120 stehen.
Standort
Vorkommen auf Binnendünen und ebenen Sandstandorten sowie sandig-anlehmigen Moränenanschnitten in südgenäherter Lage unter relativ sommerwarmen und niederschlagsarmen Bedingungen. Besiedelt in Sachsen-Anhalt überwiegend kalkarme bis -freie, aber basenbeeinflusste, trockene Sandböden.
Vorkommen
Der LRT ist in Sachsen-Anhalt überwiegend durch menschliche Nutzung entstanden. In der Vergangenheit war dies einerseits die Beweidung von Sandstandorten, andererseits die allgemeine Übernutzung der Landschaft (Streunutzung, Raubbau an den Wäldern) mit nachfolgender Deflation, die zur Entstehung von Dünen führte. Die Dünen wurden bei nachlassender Sandumlagerung allmählich von Rasen besiedelt. In jüngerer Zeit war vor allem die militärische Nutzung durch Schaffung von Pionierstandorten für die Erhaltung dieses Lebensraumes von Bedeutung.
Pflege/Schutz
Auf lückigen Pionierstandorten ist zur Erhaltung der trockenen, kalkreichen Sandrasen lediglich eine episodische Störung (Unterbrechung von Kryptogamendecken, um Keimbetten für höhere Pflanzen zu schaffen) nötig. Bei weitgehend geschlossener Vegetationsdecke sollte eine periodische, nicht unbedingt jährliche Beweidung einschließlich einer Gehölzbeseitigung stattfinden. Pflegemaßnahmen sollten sich an der Vegetationsstruktur (Narbenschluss, Gehölzdeckung) sowie der Präsenz und Abundanz von Leit- bzw. Zielarten orientieren. Allgemeine Pflegemaßnahmen sind die regelmäßige Entfernung aufkommender Gehölze sowie die Beweidung durch Schafe und/oder Ziegen. Optimal ist dabei eine Hütehaltung, die zeitweilige Koppelung kann toleriert werden, ist jedoch als suboptimal anzusehen. Im Regelfall sollte eine Nutzungsperiode pro Jahr durchgeführt werden. Die Nutzungsdauer und Intensität sollte auf weitgehende Abschöpfung der oberirdischen Biomasse und partielle Bodenfreilegung ausgerichtet sein. Bei Koppelschafhaltung sollte eine kurze Weideperiode mit hoher Besatzdichte gewährleistet werden. Eine anschließende Weideruhe von mindestens sechs bis acht Wochen, in der die Charakterarten der Zielgesellschaften zum Blühen und Fruchten kommen, ist einzuhalten. Rinderweide ist nicht zu empfehlen, da aufgrund der Kurzrasigkeit der Vegetation nur eine geringe Biomasseabschöpfung erwartet werden kann, gleichzeitig jedoch erhebliche Trittschäden auftreten. Eine Zufütterung oder parallele Beweidung nährstoffreicher Intensivweiden durch den Bewirtschafter wäre deshalb vorprogrammiert, dies würde durch Nährstoffimport zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes führen. Eine kurzzeitige Beweidung der Bestände durch nicht reitsportlich genutzte Robustpferde ohne jede Zufütterung erscheint im Ausnahmefall möglich, bedarf jedoch dringend einer regelmäßigen Erfolgskontrolle. Es ist darauf hinzuweisen, dass Pferde Gehölze sehr stark durch Schälen der Rinde und Verbiss schädigen.
Ausgewählte lebensraumtypkennzeichnende (wertgebende) Arten
Gefäßpflanzen:
- Berg-Steinkraut (Alyssum montanum)
- Hügel-Meier (Asperula cynanchica)
- Dünen-Schwingel (Festuca polesica)
- Sand-Schwingel (Festuca psammophila)
- Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides)
- Blaugrünes Schillergras (Koeleria glauca)
- Zierliches Schillergras (Koeleria macrantha)
- Zwerg-Schneckenklee (Medicago minima)
- Berg-Haarstrang (Peucedanum oreoselinum)
- Ähriger Blauweiderich (Pseudolysimachion spicatum)
- Ohrlöffel-Leimkraut (Silene otites)
- Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus)
- Liegender Ehrenpreis (Veronica prostrata)
20, 66, 89, 91, 92, 173, 227, 251, 287, 290, 299, 301, 316
entnommen aus:
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2002): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 368 S.