Ergänzende Auslegung der Verordnungsunterlagen (Natura 2000-Landesverordnung)

Vom 4. Oktober bis 4. Dezember 2017 fand das öffentliche Beteiligungsverfahren für die Sicherung der Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt statt. Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung hatten Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Flächen, die nach § 23 NatSchG LSA unter besonderen Schutz gestellt werden sollen, Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Aufgrund von umfangreichen Erörterungs- und Abstimmungsgesprächen mit Betroffenen sowie Ergänzungen im Rahmen der Abwägung ist es erforderlich, dass in 37 Einheits- und Verbandsgemeinden erneut ausgewählte Karten und Verordnungsdokumente öffentlich ausgelegt werden. Die betroffenen Einheits- und Verbandsgemeinden können der Anlage entnommen werden.

Bei den ausgelegten Unterlagen handelt es sich hauptsächlich um die Darstellung der sensiblen Uferbereiche an der Elbe, in denen das Anlanden und Angeln sowie das Betreten und Befahren geregelt wird. In vier FFH-Gebieten wurden Veränderungen an den dargestellten Lebensraumtypen vorgenommen und in sieben Natura 2000-Gebieten wurden Regelungen ergänzt bzw. verändert.

In der Zeit vom 9. August bis 10. September 2018 können alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Bewirtschafter, Verbände usw. die ergänzenden Unterlagen zur Sicherung der NATURA 2000-Gebiete in den betroffenen Einheits- und Verbandsgemeinden einsehen und bis zum 25. September 2018 ihre Vorschläge, Anregungen und Einwände zu den ergänzten Textpassagen einreichen. Eine Verlängerung der Frist ist aufgrund des engen Zeitplanes nicht möglich.

Darüber hinaus sind die Verordnungsunterlagen ab dem 9. August 2018 auch unter https://lvwa.sachsen-anhalt.de/projekte/natura-2000/ausweisung-der-natura-2000-gebiete/ einsehbar.

Bei Unklarheiten oder Fragen können sich Betroffene jederzeit bei der verfahrensführenden Behörde melden, um Auskünfte einzuholen.

Ansprechpartner: Frau Sach (0345/514 2307; sarahjane.sach@lvwa.sachsen-anhalt.de)

Aufgrund der eingegangenen Einwendungen prüft das Landesverwaltungsamt den Verordnungsentwurf und nimmt gegebenenfalls Änderungen vor.

Hintergrund

Warum Naturschutz, warum NATURA 2000?

Vor mehr als 20 Jahren wurde das europaweite Schutzgebietsnetz „NATURA 2000“ ins Leben gerufen. Seitdem entstand ein Netzwerk aus Gebieten, um besonders wertvolle, seltene oder gefährdete Tiere und Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen. Über 25.000 Schutzgebiete ziehen sich durch ganz Europa. Im Bundesland Sachsen-Anhalt bestehen 266 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und 32 Vogelschutzgebiete.

 

NATURA 2000 schützt Arten und Lebensräume

Alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben sich zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichern hilft. Das Projekt trägt den Namen „NATURA 2000“ und ist bisher weltweit einmalig. Dabei haben sich die Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope umfassen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als NATURA 2000-Gebiete zu melden und zu sichern. In diesen Gebieten besteht das so genannte „Verschlechterungsverbot“. Das heißt, in diesen Gebieten ist ein günstiger Erhaltungszustand von schützenswerten Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten zu bewahren oder wiederherzustellen. Die Unterschutzstellung bedeutet nicht die Aufgabe der Nutzung der Gebiete, sondern zielt auf den Erhalt naturnah bewirtschafteter und dadurch artenreicher und vielfältiger Kulturlandschaften ab. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) der EU. Beide Richtlinien bezeichnen schützenswerte Lebensraumtypen und sowie Tiere und Pflanzen. Auch Deutschland und somit Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden.

 

Natura 2000-Landesverordnung

Durch einen Beschluss der Landesregierung vom 29.07.2014 sowie darauf basierendem Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt wurde das Landesverwaltungsamt aufgefordert, die bisher noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung unter Schutz zu stellen.

Von 2014 bis 2017 erfolgte eine dem eigentlichen öffentlichen Beteiligungsverfahren vorgelagerte Einbeziehung von Verbänden der Nutzergruppen, Eigentümervertretern und Landkreisen sowie Kommunen. Im Rahmen dieser frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden unter anderem Land- und Forstwirte, Jäger, Fischer und Angler sowie Vertreter der Landkreise, Bürgermeister und im Land Sachsen-Anhalt anerkannte Naturschutzvereinigungen über das Verfahren und geplante Schutzvorschriften informiert und erhielten die Möglichkeit, sich frühzeitig am Ausweisungsprozess zu beteiligen.

Das öffentliche Beteiligungsverfahren begann am 04. Oktober 2017.

 

zum Anfang der Seite