Das Schutzgebietsnetz "Natura 2000"
Natura 2000 umfasst sowohl Vogelschutzgebiete (SPA) als auch Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete).
Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz wild lebender Vogelarten in ihren natürlichen Lebensräumen. Besonders geeignete Gebiete mit dem Vorkommen bestimmter in der Vogelschutzrichtlinie aufgeführter Arten müssen als SPA ausgewiesen werden.
FFH-Gebiete haben zum Ziel, vom Verschwinden bedrohte oder ein geringes natürliches Verbreitungsgebiet aufweisende Lebensraumtypen (LRT) sowie aktuell und potentiell gefährdete Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, zu schützen sowie die Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern.
In Sachsen-Anhalt entfallen aktuell 179.729 ha (= 8,77 % der Landesfläche) auf 265 FFHGebiete und 170.611 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete, wobei sich beide teilweise überlappen. Die Fläche der 297 Natura 2000-Gebiete beträgt 231.936 ha (= 11,31 % der Landesfläche). Sieben Gebiete sind sowohl FFH-Gebiet als auch EU SPA (flächenidentisch). Hinzu kommt das FFH-Gebiet "Beeke- und Dummeniederung" welches als individuenreiches Bachmuschelvorkommen an die EU nachgemeldet wird.