Bartenslebener Forst (NSG0012)

Größe [ha]:201
Landkreise und kreisfreie Städte:Börde
Verordnung vom: 30. März 1961

Gebietsbeschreibung

Das NSG (122 - 164 m ü. NN) befindet sich ca. 2 km östlich von Schwanefeld und ist ein Teil des LSG "Harbke-Allertal".

Geologische Beschaffenheit

Der Bartenslebener Forst gehört zur Schönebeck-Weferlinger Triasplatte.
Der Untergrund wird von Kalksandsteinen, Zellenkalken, Dolomiten, Ton- und Schluffsteinen mit Einschaltungen von Gips und Steinsalz gebildet. Im Ausstrichbereich verdeutlicht eine von Nordwest nach Südost verlaufende Zone von Erdfällen und Geländesenkungen die Subrosionsfolgen .
Als Bodentypen haben sich über dichtgelagerten Fließerden schwere Tonböden und in Unterhang- und Senkenbereichen Pelosol-Staugleye ausgebildet. In älteren Erdfällen entstehen aus der Verlandung offener Wasserflächen nährstoffarme Niedermoore, die in einzelnen Fällen sogar Zwischenmoorcharakter aufweisen.

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Schutzziel

Erhaltung zahlreicher geschützter Pflanzen- und Tierarten; Schutz von subozeanisch abgestuften Waldgesellschaften und ungestörten Erdfällen.

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Der Grundwasseranstieg hat sich in den letzten Jahren positiv ausgewirkt. Der Schutz störungsempfindlicher Tierarten erfordert eine Beruhigung des Gebietes. Notwendig ist weiterhin eine Besucherlenkung in Bereich der Erdfälle. Das NSG ist als FFH-Gebiet "Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland" von der EU bestätigt.

Links / Dokumente:

 AO v. 30.03.1961  (GBl. d. DDR Teil II.-(1961)27 v. 04.05.1961, S.166) in der Fassung v. 01.01.1997 (GVBl. LSA.- 8(1997)1 v. 02.01.1997, S. 2 - Rechtsbereinigungs- gesetz); Beschl. BT Magdeburg v. 31.10.1985

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