Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd (NSG0253)

Naturschutzgebiet "Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd" © LVwANaturschutzgebiet "Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd" © LVwA

Größe [ha]: 350
Landkreise und kreisfreie Städte: Saalekreis; Burgenlandkreis
Verordnung vom:06. November 2010

Gebietsbeschreibung

Das Tagebaurestloch Kayna-Süd liegt in der vornehmlich durch ackerbauliche Nutzung geprägten Querfurter Platte und ist Teil der BergbaufolgeIandschaft Geiseltal. Die Wasserfläche des gesamten Tagebaus beträgt etwa 260 Hektar.

Geologische Beschaffenheit

Im Jahre 1948 wurde Kayna-Süd als Nachfolgetagebau für den Tagebau Großkayna aufgeschlossen. Die erste Kohle wurde 1950 im Nordfeld, ab 1960 im Südfeld und ab 1966 im Randfeld gefördert. In den Bereichen der Ostböschung kam es zu Rutschungen, weshalb dort auf eine vollständige Auskohlung verzichtet werden musste. Die maximale Abbautiefe betrug 60 m und ab 1970 bis 1978 wurden Abraummassen aus dem Tagebau Rossbach verspült.

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Schutzziel

Sicherung als bedeutendes Nahrungs-, Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet von Wasservogelarten sowie Vogelarten des Offenlandes. Große Gebietsteile abseits des Gewässers sollen als Offenland unter Beweidungsmanagement erhalten bleiben, sich aber ansonsten ungestört entwickeln können.

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Bis 2008 unterlag das Gebiet seit Einstellung des Bergbaus einem grundlegenden Sukzessionsprozess, in dessen Verlauf sich dem Wandel erheblich unterworfene artenreiche Lebensgemeinschaften einstellen konnten, aber auch wieder abgelöst wurden. Ein erheblicher Teil der NSG-Fläche soll über ein Beweidungsmanagment seinen noch vorhandenen Offenlandcharakter beibehalten können, weil er eine besonders hohe Wertigkeit für die Erhaltung seltener Vogelarten besitzt. Außerdem sind Uferbereiche mit einer ungestörten natürlichen Entwicklung sowie Aufforstungen für künftige naturnahe Waldbestände im NSG inbegriffen. Übermäßige Belastungen durch Nutzung können momentan nicht festgestellt werden. Problematisch sind jedoch vorkommende invasive Neophyten, die offenbar auch mit dem Beweidungsmanagement nicht ohne weiteres eingedämmt werden können.
Das Naturschutzgebiet beinhaltet das Vogelschuztgebiet (EU SPA0025) "Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd".

Links / Dokumente

Verordnung vom: 06.11.2010 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. - 12(2010) v. 16.11.2010)

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