Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd (NSG0253)
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Größe [ha]: 350
Landkreise und kreisfreie Städte: Saalekreis; Burgenlandkreis
Verordnung vom:06. November 2010
Gebietsbeschreibung
Das Tagebaurestloch Kayna-Süd liegt in der vornehmlich durch ackerbauliche Nutzung geprägten Querfurter Platte und ist Teil der BergbaufolgeIandschaft Geiseltal. Die Wasserfläche des gesamten Tagebaus beträgt etwa 260 Hektar.
Geologische Beschaffenheit
Im Jahre 1948 wurde Kayna-Süd als Nachfolgetagebau für den Tagebau Großkayna aufgeschlossen. Die erste Kohle wurde 1950 im Nordfeld, ab 1960 im Südfeld und ab 1966 im Randfeld gefördert. In den Bereichen der Ostböschung kam es zu Rutschungen, weshalb dort auf eine vollständige Auskohlung verzichtet werden musste. Die maximale Abbautiefe betrug 60 m und ab 1970 bis 1978 wurden Abraummassen aus dem Tagebau Rossbach verspült.
Flora
Das NSG mit seinen offenen und halboffenen Bereichen, Rohbodenstandorten, Gebüschen und Pionierwäldern hat sich zu einem bedeutenden Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Der Struktur- und Artenreichtum der Bergbaufolgelandschaft ergibt sich aus dem Vorhandensein von Rohbodenflächen, auf denen ruderale Pflanzen mit hohem Nährstoffbedarf nicht existieren und sich ansonsten konkurrenzschwache Arten durchsetzen können. Auch verschiedene Orchideenarten konnten sich hier ansiedeln. Ausschnitte der Uferzone mit Röhrichten sollen im NSG ihrer ungestörten Entwicklung überlassen bleiben. Außerhalb der Erstaufforstungsflächen ist auf einem Großteil des Naturschutzgebietes ein Beweidungsmanagement zur Offenhaltung eingerichtet; eine sonstige Beeinflussung der Vegetationsentwicklung soll ausgeschlossen werden.
Fauna
Das Naturschutzgebiet beherbergt eine sehr artenreiche Tier- und Pflanzenwelt mit zahlreichen bestandsbedrohten Vogel-, Reptilien- und Insektenarten, insbesondere Vertretern von Extremstandorten: u.a. Sandohrwurm (Labidura riparia) und Blauflügelige Sandschrecke (Sphingonotus caerulans). An den Gewässern hingegen kommen stark gefährdete Libellenarten sowie eine individuenreiche Rohrsängerpopulation vor.
Die Röhrichte und die freie Wasserfläche haben große Bedeutung für Zugvogelarten. Der teilweise zum Naturschutzgebiet gehörende See ist ein geeigneter Rastplatz sowie Nahrungshabitat für zahlreiche Wasservögel, darunter verschiedene bestandsbedrohte Arten sowie Arten des Anhangs I sowie des Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie.
Typische Brutvogelarten sind z.B.:
- Neuntöter (Lanius collurio)
- Raubwürger (Lanius excubitor)
- Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- Bienenfresser (Merops apiaster)
- Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria)
- Weißsterniges Blaukehlchen (Luscinia svecica cyanecula)
Typische Rastvogelarten sind z.B.:
- Sumpfohreule (Asio flammeus)
- Kornweihe (Circus cyaneus)
- Zwergsäger (Mergus albellus)
- Fischadler (Pandion haliaetus)
Schutzziel
Sicherung als bedeutendes Nahrungs-, Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet von Wasservogelarten sowie Vogelarten des Offenlandes. Große Gebietsteile abseits des Gewässers sollen als Offenland unter Beweidungsmanagement erhalten bleiben, sich aber ansonsten ungestört entwickeln können.
Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen
Bis 2008 unterlag das Gebiet seit Einstellung des Bergbaus einem grundlegenden Sukzessionsprozess, in dessen Verlauf sich dem Wandel erheblich unterworfene artenreiche Lebensgemeinschaften einstellen konnten, aber auch wieder abgelöst wurden. Ein erheblicher Teil der NSG-Fläche soll über ein Beweidungsmanagment seinen noch vorhandenen Offenlandcharakter beibehalten können, weil er eine besonders hohe Wertigkeit für die Erhaltung seltener Vogelarten besitzt. Außerdem sind Uferbereiche mit einer ungestörten natürlichen Entwicklung sowie Aufforstungen für künftige naturnahe Waldbestände im NSG inbegriffen. Übermäßige Belastungen durch Nutzung können momentan nicht festgestellt werden. Problematisch sind jedoch vorkommende invasive Neophyten, die offenbar auch mit dem Beweidungsmanagement nicht ohne weiteres eingedämmt werden können.
Das Naturschutzgebiet beinhaltet das Vogelschuztgebiet (EU SPA0025) "Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd".
Links / Dokumente
Verordnung vom: 06.11.2010 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. - 12(2010) v. 16.11.2010)