Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland (NSG0389)
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Größe [ha]: 34
Landkreise und kreisfreie Städte: Harz
Verordnung vom:16. Juli 2012
Gebietsbeschreibung
Das Naturschutzgebiet umfasst - südwestlich an die Ortslage Rübeland angrenzend - einen Großteil des Bielsteins mit seiner Plateaufläche und seinen zum Bodetal und zum Tälchen am Glockenhaus einfallenden Flanken. Bodeaufwärts schließen sich die überwiegend westexponierten Hangbereiche des Bodetals bis zur unteren Nordwestflanke des Tiefenbachskopfes an.
Geologische Beschaffenheit
Das Naturschutzgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Harz“. Es umfasst das aus devonischen Massenkalken aufgebaute Bergmassiv des Bielsteins mit seinen teilweise steil zur Bode abfallenden Flanken. Im Bereich der Flanken sind größere Kalkfelsgruppen vorhanden, die aufgrund intensiver Verkarstung im Zusammenhang mit fossilen Flussläufen der Bode die Kamerunerhöhle und die Bielshöhle sowie mehrere kleinere Höhlenbildungen aufweisen. Diese Höhlen stellen wegen ihrer Größe und ihrer Formenvielfalt, beispielsweise der außerordentlich reichhaltigen Versinterungen, überdurchschnittlich bedeutende geologische Sonderbildungen dar.
Lebensraumtypen und Flora
Die teils offenen, teils bewaldeten Steilhangbereiche mit eingelagerten Felsformationen bieten die Voraussetzung für das Vorkommen eines reichhaltigen Lebensraummosaiks aus Kalkfelsfluren, Halbtrockenrasen, Extensiv- und Wirtschaftsgrünland und verschiedenen Waldvegetationstypen. Im Südteil ist ein strukturreicher Abschnitt der Bodehänge bis zum Tiefenbachskopf in das Gebiet einbezogen, in dem das für Sachsen-Anhalt sehr seltene Vorkommen von Kalkquellstandorten mit angedeuteter Kalktuffbildung an mit kalkhaltigem Wasser durchsickerten Schieferwänden und das Vorkommen daran angepasster Moosarten hervorzuheben ist. Weiterhin ist dieser durch devonische Schiefer geprägte Schutzgebietsteil durch ein Mosaik aus Hangmischwäldern, Halbtrockenrasen, kleineren Felsformationen und Blockschutthalden charakterisiert, wobei der kleinräumig wechselnde Kalk- und Basengehalt der anstehenden Gesteine eine entsprechende standörtliche Vielgestaltigkeit bedingt. Das Naturschutzgebiet zeichnet sich durch prioritäre Lebensraumtypen aus, hierzu zählen:
- Kalktuff-Quellen (Cratoneurion) (LRT 7220*)
- Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas (LRT 8160*)
Weitere Lebensraumtypen sind:
- Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (LRT 6210*)
- Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis und Sanguisorba officinalis) (LRT 6510)
- Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (LRT 8210)
- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (LRT 8220)
- Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii (LRT 8230)
- Nicht touristisch erschlossene Höhlen (LRT 8310)
Floristisch ist das Gebiet durch das Vorkommen mehrerer seltener Arten höherer Pflanzen wie Rasen-Steinbrech (Saxifraga decipiens), Kopfige Teufelskralle (Phyteuma orbiculare) und Berg-Heilwurz (Seseli libanotis) ausgezeichnet. Insbesondere sind aber auch die Populationen der in Sachsen-Anhalt auf das Rübeländer Devonkalkgebiet oder sogar nur auf den Bielstein beschränkten Moosarten (z. B. Encalypta trachymitria, Tortella bambergeri, Platydictya jungermannioides) hervorzuheben.
Fauna
Der Höhlenkomplex hat für zehn einheimische Fledermäuse eine überregionale Bedeutung. Als Beispiel seien genannt die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Fransenfledermaus (Myotis nattereri) und das Große Mausohr (Myotis myotis), die die Höhlen als Winter- und Schwärmquartier nutzen. Hervorzuheben sind Vorkommen verschiedener höhlenbewohnender Wirbelloser. Übertägig bietet der Komplex aus blütenreichem Extensivgrünland und Gehölzstrukturen zahlreichen Tagfaltern einen Lebensraum, beispielsweise dem Weißbindigen und dem Rundaugen-Mohrenfalter (Erebia ligea, E. medusa) sowie dem Braunauge (Lasiommata maera).
Schutzziel
Schutz und Erhalt der überregional bedeutsamen Fledermausvorkommen. Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der nicht touristisch erschlossenen Karsthöhlen im Gebiet wie auch des vielfältigen oberirdischen Standort- und Lebensraummosaiks mit Kalk- und Schieferfelsen, Halbtrockenrasen sowie Gebüsch- und Waldbereichen.
Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen
Zur Vermeidung von Störungen der Fledermäuse und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der empfindlichen Vegetation ist das Betreten der Höhlen und Höhleneingangsbereiche sowie das Betreten und Beklettern der Felsbildungen verboten.
Links / Dokumente
Verordnung vom 16.07.2012 (Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt - 8(2012), v. 15.08.2012)