Brandberge (NSG0155)

Naturschutzgebiet "Brandberge" © Annegret CieslokNaturschutzgebiet "Brandberge" © Annegret Cieslok

Größe [ha]: 92
Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Halle (Saale)
Verordnung vom: 12. Juni 1996

Gebietsbeschreibung

Das NSG (80 - 116 m ü. NN) liegt im Nordwesten der Stadt Halle zwischen den Stadtteilen Kröllwitz und Heide-Nord/Lettin im LSG0034 "Saale". Neben der Porphyrkuppe im Südteil schließt es nördlich davon gelegene feuchte Offenland-Gebüsch-Komplexe, Ackerflächen und Ruderalfluren ein. Teile des Gebietes wurden jahrzehntelang bis in die 2000er Jahre als Truppenübungsplatz genutzt.

Geologische Beschaffenheit

Das NSG umfasst sowohl einen stark reliefierten Porphyrkuppenkomplex als auch benachbarte flache Bereiche zur Saale hin. Im Zentralbereich der Porphyrkuppen sind Reste der alttertiären Kaolinrinde und tertiäre Sedimente vorhanden. Zwischen Hechtgraben und Saale bilden Kiesablagerungen einen trockenen Untergrund, dem teilweise bindige Deckschichten aufgelagert sind.

FloraTextfeld öffnenTextfeld öffnen

FaunaTextfeld öffnenTextfeld öffnen

Schutzziel

Erhaltung eines Mosaiks aus trockenen bis feuchten Biotoptypen, Verzahnungs- und Übergangsbereichen sowie Habitatinseln und Erhalt als wichtiges Element im Biotopverbund.

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Der Zustand des Gebietes ist aufgrund umfangreicher Pflegebemühungen überwiegend gut. Seit etwa 2010, auf dem Brandberg selbst schon seit den 1990er Jahren, wird den starken Verwaldungstendenzen entgegengewirkt. Neben großflächigen Entbuschungsmaßnahmen ist auf die Wiedereinführung extensiver Schafbeweidung wie auch auf Bemühungen zur Rinderbeweidung im Nordteil des ehemaligen Fahrübungsbereichs hinzuweisen. Dennoch sind durch den Wegfall der militärischen Aktivitäten und die dynamische Sukzession Verluste insbesondere der an Pionierstandorte gebundenen wertgebenden Arten von Flora und Fauna eingetreten.
Die im Gebiet liegenden Äcker sollen extensiv bewirtschaftet werden. Das NSG ist als FFH-Gebiet (FFH0179) "Brandberge in Halle" durch die EU bestätigt.

Links / Dokumente

Verordnung vom 12.06.1996 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Halle. - 5(1996)9 v. 19.06.1996)

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