Bürgerholz bei Burg (NSG0156)
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Größe [ha]: 920
Landkreise und kreisfreie Städte: Jerichower Land
Verwaltungseinheiten: 03. Juni 1997
Gebietsbeschreibung
Das NSG (ca. 40 m ü. NN) befindet sich ca. 5 km nordöstlich der Stadt Burg und umfasst einen Teil des Stadtforstes.
Geologische Beschaffenheit
Den Untergrund bilden im wesentlichen saaleglaziale Schmelzwassersande und -kiese. Zum Teil liegen diesen jüngere Talsande auf. Weichselkaltzeitliche Dünen sind den saaleglazialen Bildungen aufgesetzt.
Flora
Das NSG ist großflächig mit Wald bedeckt. Ein Gürtel aus Wirtschaftsgrünland unterschiedlicher Ausprägung umgibt das Bürgerholz. Kleine Reste einer Engelwurz-Kohldistel-Wiese (Angelico sylvestris-Cirsietum oleracei) sind noch vorhanden. An Gräben und in Senken treten Röhrichte (Phragmitetum australis) und Großseggenriede (Caricion elatae) auf. In Gräben und Schlenken kommt die Wasserfeder (Hottonia palustris) vor.
Einen großen Anteil am Gebiet haben die Erlenbruchwälder (Carici elongatae-Alnetum). Die feuchteren Ausbildungen dieser Waldgesellschaften im östlichen und südlichen Teil weisen in der Krautschicht Sumpf-Segge (Carex acutiformis) als dominierende Pflanze auf. Daneben treten u.a.
- Sumpffarn (Thelypteris palustris),
- Sumpf-Labkraut (Galium palustre),
- Sumpf-Haarstrang (Peucedanum palustre) und
- Sumpf-Calla (Calla palustris) auf.
Die Erlenbruchwälder (Carici elongatae-Alnetum glutinosae) im westlichen Teil des Gebietes sind in der Krautschicht durch die Große Brennessel (Urtica dioica) gekennzeichnet.
Das verstärkte Aufkommen der Esche (Fraxinus excelsior) und das Auftreten typischer Auenwaldpflanzen sind Anzeichen für einen gesunkenen Grundwasserstand.
Auf den grundwasserferneren Standorten des zentralen östlichen Teiles ist ein Schattenblümchen-Rotbuchenwald (Maianthemo-Fagetum) die bestimmende Waldgesellschaft mit Stieleiche (Quercus robur), Hängebirke (Betula pendula) und vereinzelt Kiefer (Pinus sylvestris). Die Krautschicht prägen
- Schattenblümchen (Maianthemum bifolium),
- Haar-Hainsimse (Luzula pilosa) und
- Maiglöckchen (Convallaria majalis).
Im Nordosten des Gebietes stockt ein Eichen-Ulmen-Hartholzauenwald (Querco-Ulmetum minoris), in dem Stieleiche (Quercus robur), Flatterulme (Ulmus laevis) und Esche (Fraxinus excelsior) dominieren. In höheren Lagen tritt die Hainbuche (Carpinus betulus) verstärkt in dieser Waldgesellschaft auf. Erwähnenswert ist das Vorkommen der Orchidee Großes Zweiblatt (Listera ovata).
Als Vorwaldstadien schließen sich teilweise Birken- und Birken-Eichenwälder an die Erlenwälder an. In den Randlagen zu den Erlenbrüchen hat die Orchidee Breitblättrige Sitter (Epipactes helleborine) ihren Lebensraum.
Im Südosten des NSG treten ausgedehnte Kiefernforste auf.
Fauna
Das NSG mit seinem hohen Altholzanteil ist Brutgebiet und Lebensraum von
- Kranich (Grus grus),
- Bekassine (Gallinago gallinago),
- Schwarzstorch (Ciconia nigra),
- Rot - (Milvus milvus) und Schwarzmilan (M. migrans),
- Habicht (Accipiter gentilis),
- Wespenbussard (Pernis apivorus),
- Mittelspecht (Dryobates medius),
- Waldschnepfe (Scolopax rusticola) und
- Eisvogel (Alcedo atthis).
Vorkommende Kriechtierarten sind Ringelnatter (Natrix natrix) und Waldeidechse (Lacerta vivipara).
Als Vertreter der Lurche kommen
- Kreuzkröte (Bufo calimata),
- Wechselkröte (B. viridis),
- Moorfrosch (Rana arvalis) sowie
- Teichmolch (Triturus vulgaris) ebenfalls im Gebiet vor.
Schutzziel
Schutz und Erhaltung der Auen- und Bruchwälder sowie der extensiv genutzten Wiesengesellschaften; Schutz der vom Aussterben bedrohten Großvogelarten.
Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen
Das NSG verfügt über einen guten Zustand. Ungenutzte Flächen sind unbedingt zu mähen. Der Wasserstand sollte auf hohem Niveau gehalten werden. Das Befahren des Schutzgebietes ist zu unterbinden um Störungen zu vermeiden.
Das NSG ist als FFH-Gebiet (FFH0040) "Bürgerholz bei Burg" von der EU bestätigt.
Links / Dokumente
Verordnung vom 03.06.1997 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Magdeburg. - 6(1997)8 v. 15.07.1997), geändert mit Korrektur v. 12.03.1998 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Magdeburg. - 7(1998)4 v. 15.04.1998)