Fiener Bruch (NSG0169)
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Größe [ha]: 143
Landkreise und kreisfreie Städte: Jerichower Land
Verordnung vom: 14. November 1997
Gebietsbeschreibung
Das NSG (ca. 35 m ü. NN) liegt etwa 6 km südlich von Genthin und gehört zum zentralen Teil des Schongebietes "Großtrappe Fiener Bruch".
Das Naturschutzgebiet "Fiener Bruch" befindet sich im Glogau-Baruther Urstromtal. Im Norden begrenzt die Karower Platte das Gebiet und im Süden der Diluvialrücken des Flämings.
Flora
Das NSG umfasst eine artenreiche Wiesenlandschaft, die von Gräben durchzogen wird. Die Gräben beherbergen lebensraumtypisches Arteninventar. So kommen die charakteristischen Pflanzen
- Berle (Berula erecta),
- Pfeilkraut (Sagittaria sagittifolia),
- Einfacher Igelkolben (Sparganium emersum),
- Gelbe Teichrose (Nuphar lutea),
- Schwimmendes Laichkraut (Potamogeton natans),
- Sumpf-Wasserstern (Callitriche palustris agg.),
- Schwanenblume (Butomus umbellatus),
- Gauchheil-Ehrenpreis (Veronica anagallis-aquatica) und
- Bachbunge (Veronica beccabunga) vor.
In längeren niederschlagsarmen Perioden fallen die Gräben teilweise trocken. Die Unterhaltung der zahlreich vorhandenen Gräben erfolgt zumeist einmal pro Jahr, je nach Bewuchshöhe in der Regel beidseitig.
Entlang der Fließgewässer kommen charakteristische Stauden wie
- Zaun-Winde (Calystegia sepium),
- Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara),
- Wasserdost (Eupatorium cannabinum),
- Gemeiner Hopfen (Humulus lupulus),
- Großes Mädesüß (Filipendula ulmaria),
- Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris),
- Knotige Braunwurz (Scrophularia nodosa),
- Blutweiderich (Lythrum salicaria),
- Wasser-Schwertlilie (Iris pseudacorus),
- Gemeiner Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris) und
- Behaartes Weidenröschen (Epilobium hirsutum) vor.
Durch die Gewässerunterhaltungsmaßnahmen und randlich angrenzende Nutzungen werden die Staudenfluren beeinträchtigt. Ablagerungen von Gewässeraushub und Pflanzenresten führen zu einer zunehmenden Eutrophierung, in deren Folge sich die Artenzusammensetzung verschiebt.
Fauna
Das NSG ist ein traditionelles Einstandsgebiet der Großtrappe (Otis tarda) und hat eine entscheidende Funktion beim Individuenaustausch zwischen den benachbarten Großtrappenpopulationen des Zerbster Ackerlandes und der Belziger Landschaftswiesen.
In den Feuchtwiesen haben ihren Lebensraum z. B.
- Großer Brachvogel (Numenius arquata),
- Uferschnepfe (Limosa limosa) und
- Kiebitz (Vanellus vanellus).
Die Wiesenflächen weisen ebenfalls eine reiche Wirbellosenfauna auf.
Schutzziel
Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Niedermoorgebietes als Teil des Lebensraumes für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten und deren Gemeinschaften; Schaffung einer störungsfreien Ruhezone für die Großtrappe; Sicherung der Fortpflanzungsbereiche für bedrohte Feuchtwiesenbewohner
Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen
Jegliche nachhaltige Beeinträchtigungen des NSG sind zu vermeiden. So ist es u.a. nicht gestattet, in den offenen Wiesenbereichen Aufforstungen vorzunehmen oder sonstige Gehölze anzupflanzen. Bis zu einer Entfernung von 50 m von der Grenze des NSG dürfen keine Entwässerungsmaßnahmen sowie Dünge- und chemische Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Das NSG liegt im EU SPA0013 "Fiener Bruch" und ist Teil des gleichnahmigen FFH-Gebietes (FFH0158).
Links / Dokumente
Verordnung vom 14.11.1997 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Magdeburg.- 6(1997)14 v. 15.12.1997)