Fiener Bruch (NSG0169)

Größe [ha]: 143
Landkreise und kreisfreie Städte: Jerichower Land
Verordnung vom: 14. November 1997

Gebietsbeschreibung

Das NSG (ca. 35 m ü. NN) liegt etwa 6 km südlich von Genthin und gehört zum zentralen Teil des Schongebietes "Großtrappe Fiener Bruch".

Das Naturschutzgebiet "Fiener Bruch" befindet sich im Glogau-Baruther Urstromtal. Im Norden begrenzt die Karower Platte das Gebiet und im Süden der Diluvialrücken des Flämings.

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Schutzziel

Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Niedermoorgebietes als Teil des Lebensraumes für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten und deren Gemeinschaften; Schaffung einer störungsfreien Ruhezone für die Großtrappe; Sicherung der Fortpflanzungsbereiche für bedrohte Feuchtwiesenbewohner

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Jegliche nachhaltige Beeinträchtigungen des NSG sind zu vermeiden. So ist es u.a. nicht gestattet, in den offenen Wiesenbereichen Aufforstungen vorzunehmen oder sonstige Gehölze anzupflanzen. Bis zu einer Entfernung von 50 m von der Grenze des NSG dürfen keine Entwässerungsmaßnahmen sowie Dünge- und chemische Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Das NSG liegt im EU SPA0013 "Fiener Bruch" und ist Teil des gleichnahmigen FFH-Gebietes (FFH0158).

Links / Dokumente

Verordnung vom 14.11.1997  (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Magdeburg.- 6(1997)14 v. 15.12.1997)  

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