Galgenberg und Fuchshöhlen (NSG0111)

Naturschutzgebiet "Galgenberg und Fuchshöhlen" © LVwANaturschutzgebiet "Galgenberg und Fuchshöhlen" © LVwA

Größe [ha]: 36,85
Landkreise und kreisfreie Städte: Mansfeld-Südharz
Verordnung vom:11. Oktober 1967

Gebietsbeschreibung

Das NSG (95 - 180 m ü. NN) liegt am Nordufer des Süßen Sees ca. 1 km nordwestlich von Seeburg. Es ist Teil des LSG0038 "Süßer und Salziger See".

Das NSG gehört zum Binnenlandklima im Lee der Mittelgebirge. Mit weniger als 500 mm Niederschlag pro Jahr ist das Gebiet ausgesprochen niederschlagsarm. Die Südexposition des Hangkomplexes bewirkt zusätzlich eine starke sommerliche Erwärmung.

Geologische Beschaffenheit

Durch Salzauslaugung ist die flache Niederung (Salzspiegeltal) des Süßen Sees entstanden. Daran schließt sich nach Norden ein Hangkomplex an.
Einbruchskessel, Zerrungsspalten und Erdfälle, steile Erosionsrinnen und Schluchten sind kennzeichnend für das Relief.
Den Untergrund bilden Schichten des Unteren Buntsandsteins.
Neben Löss- oder Schutt-Rendzinen als vorherrschende Böden sind auch felsige Partien mit Rohböden anzutreffen. Kolluvialböden sind im Bereich der Unterhänge und Senkungskessel entwickelt.

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Schutzziel

Erhaltung eines Mosaiks bestehend aus verschiedenen Trocken- und Halbtrockenrasentypen mit seltenen und gefährdeten Steppenpflanzen sowie charakteristischen Tierarten.

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Der Gebietszustand erweist sich als gut, ist jedoch langfristig auf die Pflege der wertvollen Rasengesellschaften angewiesen. Zur Zeit beeinträchtigen zunehmende Freizeitaktivitäten sowie voranschreitende Verbuschung das Gebiet; dieser Entwicklung wurde mit gezielten Pflegemaßnahmen in den letzten Jahren versucht entgegen zu wirken.
Das NSG liegt im FFH-Gebiet (FFH0112) "Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees".

Links / Dokumente:

Verordnung vom 11.09.1967 (GBl. d. DDR Teil II.-(1967)95 v. 19.10.1967, S.697) in der Fassung v. 01.01.1997 (GVBl. LSA.- 8(1997)1 v. 02.01.1997, S. 2 - Rechtsbereinigungsgesetz)

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