Gipskarstlandschaft Heimkehle (NSG0160)

Naturschutzgebiet "Gipskarstlandschaft Heimkehle" © David PaulNaturschutzgebiet "Gipskarstlandschaft Heimkehle" © David Paul

Größe [ha]:66,00
Landkreise und kreisfreie Städte:Mansfeld-Südharz
Verordnung vom:28. August 1995

Gebietsbeschreibung

Die "Heimkehle" (195 - 325 m ü. NN) liegt 10 km östlich von Nordhausen im Grenzbereich der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das NSG liegt im LSG0032 "Harz und südliches Harzvorland".

Geologische Beschaffenheit

Das NSG liegt an der Ostflanke des "Alten Stolberg" und im Randbereich des Thyra-Durchbruchtales. Die geologischen Verhältnisse sind differenziert:

  • grüner Karst im Nordwestteil;
  • auf Anhydrit- und Gipsgesteinen des Zechsteins lagern im Südteil entfestigte Sand- und Schluffsteine, die Kalksandsteine führen;
  • von Schotter und Auenlehm bedeckter Zechstein in der Thyra-Aue.

Die charakteristischen Geländeformen der Gipskarstlandschaft sind nord- und ostexponierte Steilhänge und Runsen, Erdfälle und Quellköpfe, Dolinen und Ponore.
Das karstgeologisch markanteste Element ist die "Heimkehle". Sie ist mit 2 km Länge und einer maximalen Höhe von 22 m eine der größten Höhlen des Südharzes. Der in der Höhle fließende Bach wird vom Grundwasser der Thyra-Aue gespeist.
Bei Frühjahrshochwasser tritt oftmals eine flächenhafte Überschwemmung der gesamten Höhle ein.

FloraTextfeld öffnenTextfeld öffnen

FaunaTextfeld öffnenTextfeld öffnen

Schutzziel

Erhaltung naturnaher Waldbestände im Bereich des Südharzer Gipskarstes mit einer Vielzahl überregional bedeutsamer Karsterscheinungen.

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Der Gebietszustand ist gut, wobei die große Zahl der Besucher es zweitweilig beeinträchtigt. Durch die Errichtung eines Abschlagbauwerkes an der Thyra im Jahr 1994 wurde die Wiedervernässung der Talwiese "Am Knie" ermöglicht. 21,00 ha sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Das NSG liegt im FFH-Gebiet (FFH0100) "Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz". 

Links / Dokumente

Verordnung vom 28.08.1995 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Halle. - 4(1995)11 v. 18.09.1995)

zum Anfang der Seite