Großer Fallstein (NSG0029)

Größe [ha]:70,84
Landkreise und kreisfreie Städte:Harz
Verordnung vom:30. März 1961

Gebietsbeschreibung

Das NSG liegt etwa 4 km nördlich von Osterwieck im LSG0027 "Fallstein". Einbezogen sind die Kuppe und der nordöstliche obere Flankenbereich des Hohen Fallsteins (286,7 m ü. NN).

Geologische Beschaffenheit

Der Große Fallstein, dessen Kammlinie eine herzynische Streichrichtung aufweist, ist eine Aufwölbung der Schichten des Muschelkalkes.
Im Substratprofil von Kalkstein und Kalkstein/Mergel-Wechsellagerungen folgt eine Tonschicht, die von unterschiedlich mächtigem Löss bedeckt ist. Es sind Fahlerden sowohl mit schwachem als auch in Senken mit stärkerem Stauwassereinfluss entstanden. Im Bereich der Kuppen lagern über einer schutthaltigen bis tonigen Lössschicht Braunerden von geringer Mächtigkeit.

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Schutzziel

Erhaltung eines östlichen Vorpostens subatlantisch geprägter Buchenwälder sowie des Vorkommens subkontinental verbreiteter Pflanzenarten an der Westgrenze ihres Areals.

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Das Gebiet ist stark beeinträchtigt. Durch erhebliche forstliche Nutzungen in den letzten Jahrzehnten ist die Buchenverjüngung überdurchschnittlich begünstigt worden, was zu relativ einförmigen Beständen geführt hat.
Ein Flächentausch innerhalb der waldbestandenen Bereiche am Großen Fallstein sollte geprüft werden. Das NSG liegt im EU SPA und im FFH-Gebiet (F45/S27) "Fallsteingebiet nördlich Osterwieck".

Links / Dokumente:

Verordnung vom 30.03.1961 (GBl. d. DDR Teil II.-(1961)27 v. 04.05.1961, S.166) in der Fassung v. 01.01.1997 (GVBl. LSA.- 8(1997)1 v. 02.01.1997, S. 2 - Rechtsbereinigungsgesetz)

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