Radeweg
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Größe [ha]: 18,90
Landkreise und kreisfreie Städte: Harz
Verordnung vom:30. März 1961
Gebietsbeschreibung
Das NSG (ca. 515 bis 545 m ü. NN) liegt im LSG "Harz und Vorländer". Es befindet sich 3 km südwestlich von Hasselfelde am Radeweghaus.
Geologische Beschaffenheit
Flora
Große Teile des NSG werden von einem montanen Waldreitgras- Buchenwald eingenommen, der typisch für die nährstoffarme Plateaulage des Unterharzes ist. Die optimale Phase der Bestandsausbildung hat dieser Wald erreicht. Die Rotbuchen sind etwa 140-160 Jahre alt. Buchenjungwuchs, Eberesche und Himbeere bilden eine schwach entwickelte Strauchschicht.
In der Krautschicht überwiegen neben dem Wald-Reitgras (Calamagrostis arundinacea) azidophile Arten wie
•Heidelbeere (Vaccinium myrtillus),
•Drahtschmiele (Avenella flexuosa),
•Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella),
•Roter Fingerhut (Digitalis purpurea).
Ausdruck des montanen Charakters sind folgende Pflanzen:
•Europäischer Siebenstern (Trientalis europaea),
•Quirl-Weißwurz (Polygonatum verticillatum) und
•Wolliges Reitgras (Calamagrostis villosa).
Der Harzlabkraut-Buchenwald stockt auf den ärmsten Standorten.
Mit Vorkommen von Großblütigem Fingerhut (Digitalis grandiflora) weist der Waldsaum des Osthanges eine floristische Besonderheit auf.
Reste eines Bacherlenwaldes (Stellario nemorum-Alnetum glutinosae) mit Großem Mädesüß (Filipendula ulmaria) wachsen am Südrand des Gebietes.
Fauna
Das NSG gehört zum Lebensraum der Wildkatze (Felis silvestris).
Schutzziel
Schutz und Erhaltung zweier Waldgesellschaften: eines schwach mesotrophen Waldreitgras-Buchenwaldes sowie eines artenarmen Harzlabkraut-Buchenwaldes
Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen
Das Gebiet befindet sich in einem guten Zustand.
Die Sturmbrüche aus dem Jahre 1980 sind nahezu verwachsen. Die Verjüngung des Buchenbestandes hat sich nach anfänglicher Stagnation durchgesetzt. Das NSG liegt im FFH-Gebiet "Radeweg bei Hasselfelde".
Links / Dokumente:
Verordnung vom 30.03.1961 GBl. d. DDR Teil II.-(1961)27 v. 04.05.1961, S.166) in der Fassung v. 01.01.1997 (GVBl. LSA.- 8(1997)1 v. 02.01.1997, S. 2 - Rechtsbereinigungsgesetz)