Rahmbruch
Inhalt der aktuellen Seite

Größe [ha]: 44,58
Landkreise und kreisfreie Städte:Anhalt-Bitterfeld
Verordnung vom:30. März 1961
Gebietsbeschreibung
Das NSG (90- 94 m ü. NN) liegt im LSG "Fläming" ca. 12 km nordöstlich von Zerbst in der bewaldeten Niederung der Oberen Nuthe.
Flora
Der Seggen-Erlen-Bruchwald (Carici elongatae-Alnetum glutinosae) dominiert in einer Ausbildung des Bitteren Schaumkrauts (Cardamine amara) im Zentrum, das einen hohen Grundwasserstand aufweist. Die Bodenvegetation ist gekennzeichnet durch
- Sumpf-Haarstrang (Peucedanum palustre),
- Langährige Segge (Carex elongata) und
- Sumpf-Reitgras (Calamagrostis canescens).
In den Randbereichen mit absinkendem Grundwasserstand folgt eine Sumpf-Pippau-Ausbildung des Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald (Pado-Fraxinetum), in der auch Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) und Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris) vertreten sind. Während angrenzende höher gelegene nährstoffreiche Flächen von einem Schuppenwurz-Eichen-Hainbuchenwald mit Gelbem Windröschen (Anemone ranunculoides) besiedelt werden, stockt auf nährstoffärmeren Standorten der Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (Stellario holosteae-Carpinetum betuli). Typische Vertreter dieses Standortes sind u.a.
- Zweiblättrige Schattenblume (Maianthemum bifolium),
- Haar-Hainsimse (Luzula pilosa),
- Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum) und
- Savoyer Habichtskraut (Hieracium sabaudum).
Im Rahmteich sind sowohl Schwimmblattgesellschaften als auch die Wasserfeder (Hottonia palustris) ausgebildet.
Fauna
Das Gebiet ist Lebensraum sowohl für eine ausgeprägte Kleinvogelwelt als auch für Kranich (Grus grus) und Wespenbussard (Pernis apivorus).
Schutzziel
Erhaltung naturnaher Niederungswälder mit charakteristischer Zonierung; Schaffung von Ruhezonen als Einstand für Großvögel
Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen
Der Zustand des Gebietes entspricht noch dem Schutzziel. Langfristig muß die Stauhaltung abgesichert werden, um eine Veränderung der Flora und Fauna zu verhindern. Das NSG liegt im FFH-Gebiet "Obere Nuthe-Läufe".
Links / Dokumente:
Verordnung vom 30.03.1961 (GBl. d. DDR Teil II.-(1961)27 v. 04.05.1961, S.166) in der Fassung v. 01.01.1997 (GVBl. LSA.- 8(1997)1 v. 02.01.1997, S. 2 - Rechtsbereinigungsgesetz)