Rathsbruch

Rathsbruch © D.GuniaRathsbruch © D.Gunia

Größe [ha/km]: 11,69
Landkreise und kreisfreie Städte:Anhalt-Bitterfeld
Verordnung vom: 30. März 1961

Gebietsbeschreibung

Das NSG (85 bis 87 m ü. NN) liegt im LSG "Fläming" etwa 12 km östlich von Zerbst. Es umfaßt einen Restwald in der Nutheniederung am Rande des Roßlau-Wittenberger Vorflämings.

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Schutzziel

Schutz naturnaher Feuchtwaldgesellschaften mit ihrer typischen artenreichen Tier- und Pflanzenwelt am Rande des Flämings; Erhalt als Bindeglied im System der Niederungsschutzgebiete 

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Der Zustand des Gebietes befriedigt nicht. Die Grundwasserabsenkung und Austrocknung hat zu Veränderungen der Artenvielfalt und -zusammensetzung geführt. Neben der konsequenten Kontrolle der Grundwasserentnahme kann ein geregelter Staubetrieb zum Erhalt der Bodenflora der Feuchtstandorte beitragen. Das NSG liegt im FFH-Gebiet "Obere Nuthe-Läufe".

Links / Dokumente

Verordnung vom 30.03.1961 (GBl. d. DDR Teil II.-(1961)27 v. 04.05.1961, S.166) in der Fassung v. 01.01.1997 (GVBl. LSA.- 8(1997)1 v. 02.01.1997, S. 2 - Rechtsbereinigungsgesetz); Beschl. BT Halle v. 17.03.1983 - Verkleinerung 

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