Riß

Riß © Doreen GuniaRiß © Doreen Gunia

Größe [ha]:91,20
Landkreise und kreisfreie Städte:Wittenberg
Verordnung vom:11. September 1967

Gebietsbeschreibung

Das NSG (um 71 m ü. NN ) erstreckt sich rechts der Elbe ca. 4 km nördlich von Pretzsch.

Der überwiegende Teil des Elbealtwassers "Riß" und seine Uferzonen bilden das NSG. Das Gewässer ist nur sehr schwach durchflossen. Das Abflußregime der Elbe beeinflußt heute noch mittelbar den Altlauf. Seit der Eindeichung des Elbestromes gibt es keine direkte Verbindung mehr. Grund- und Sickerwasser speisen das Elbealtwasser.

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Schutzziel

Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes artenreicher Wasserpflanzengesellschaften sowie eines regional bedeutsamen Elbebibervorkommens

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Der Gebietstzstand kann nicht befriedigen. Düngereintrag und Siedlungsabwässer, eine nicht den Naturschutzzielen entsprechende Wasserregulierung und Nutzungen bis zum Gewässerrand, verursachen Störungen im NSG. Die Schaffung einer bis zu 300 m breiten Pufferzone würde wesentlich zur Verbesserung des Gebietszustandes beitragen. Günstig wäre auch eine Gebietserweiterung bis zur Rißmündung.
Das NSG ist als FFH-Gebiet "Klödener Riß" von der EU bestätigt.

Links / Dokumente:

Verordnung vom 11.09.1967 (GBl. d. DDR Teil II.-(1967)95 v. 19.10.1967, S.697) in der Fassung v. 01.01.1997 (GVBl. LSA.- 8(1997)1 v. 02.01.1997, S. 2 - Rechtsbereinigungsgesetz)

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