Rogätzer Hang - Ohremündung

Größe [ha]: 261
Landkreise und kreisfreie Städte: Börde
Verordnung vom: 26.10.1998

Gebietsbeschreibung

Das NSG (40-71 m ü. NN) befindet sich unmittelbar südlich von Rogätz an Elbe und Ohre.

Das NSG umfaßt einen großen Ausschnitt der Ohreaue im Mündungsbereich zur Elbe. Der ca. 30 m hohe Steilhang nördlich der Ohre ist durch die Schmelzwässer des Elbeurstromtales entstanden, die sich in eine aus Geschiebemergel aufgebaute Grundmoränenfläche des Warthestadials der Saalevereisung eingeschnitten haben. Unterhalb des Hanges schließt sich ein schmaler Streifen weitgehend ungestörter Aue mit einem Hangquellmoor an, dessen Torfmächtigkeit mehr als 4,7 m beträgt.

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Schutzziel

Schutz und Erhaltung eines charakteristischen Gesamtausschnittes der Ohre-Elbe-Aue mit naturnahen Waldgesellschaften und angrenzenden wiesenartigen Ersatzgesellschaften; Sicherung eines bedeutenden Feuchtgebietes; Schutz des Hangquellmoores

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Der Gebietszustand ist allgemein gut. Zukünftig sollten weitere zur Zeit noch intensiv genutzte Äcker als Sukzessionsflächen oder Extensivgrünland in das Schutzgebiet einbezogen werden. Durch eine Deichrückverlegung würden größere Flächen im Elbe-Ohre-Winkel wieder der Hochwasserdynamik unterliegen. Zu den wichtigen Erhaltungsmaßnahmen zählen sowohl das Vermeiden des Befahrens der Ohre und des Umbaus von Sommerdeichen als auch die Pflege der "Ziegelei-Wiesen" und der Feucht- und Magerrasen-Restflächen des südostexponierten Hanges. Die Vergrößerung auf 261 ha begründet sich durch die Grenzverlegung auf die Mittellinie des Elbelaufes; weiterhin wurde die unmittelbare Mündung der Ohre in das NSG einbezogen. Dort sind ca. 40 ha als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten.
Das NSG liegt im EU SPA "Elbaue Jerichow" und ist als FFH-Gebiet "Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung" von der EU bestätigt.

Links / Dokumente

Verordnung vom 26.10.1998 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Magdeburg. - 7(1998)11 v. 16.11.1998),

erneute Veröffentlichung mit geringfügigen Änderungen Verordnung vom 29.03.1999 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Magdeburg. - 8(1999)4 v. 15.04.1999)

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