Salziger See

Salziger See © S.SachSalziger See © S.Sach

Größe [ha]: 448,00
Landkreise und kreisfreie Städte:Mansfeld-Südharz
Verordnung vom:19. Dezember 1994

Gebietsbeschreibung

Der NSG (77 - 125 m ü. NN) liegt ca. 11 km südöstlich von Eisleben. Es schließt den West- und Nordteil der ehemaligen Seefläche zwischen Röblingen am See und Seeburg ein. Die Teufelsspitze (114,7 m ü. NN) im Osten des NSG ist eine interessante geologische Formation.

Geologische Beschaffenheit

Das Gebiet gehört zum Teutschenthaler Sattel.
Im Untergrund standen großflächig salzhaltige Gesteine an. Infolge von Salzauslaugungen senkte sich die Oberfläche des Gebietes und führten u.a. zur Ausbildung des Salzigen Sees. 
Nach massiven Wassereinbrüchen im Kupferschieferbergbau Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Salzige See trockengelegt und seitdem der Wasserstand über ein Pumpensystem reguliert. Die im Untergrund zirkulierenden Wässer verstärkten die Subrosion der salinaren Gesteine, was wiederum starke und ungleichmäßige Senkungen und Erdfälle im Umfeld des Sees zur Folge hatte.
Nach Einstellung des Bergbaues kam es trotz des Pumpbetriebs zur Vernässung von Teilflächen des ehemaligen Seebodens.

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Schutzziel

Sicherung seltener und gefährdeter Lebensräume wie z. B. Trockenrasen, Salzwiesen und Feuchtbiotope; Schutz bedeutsamer Brut- und Rastgebiete für Wasser- und Kleinvögel 

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Der Zustand des Gebietes ist differenziert zu betrachten. Der anhaltende Wasseranstieg führte zu großflächigen Nutzungsänderungen sowie Nutzungsaufgaben (Hutung, Streuobsternte, Ackerbau). In dieser Phase sind im Gebiet verschiedene Sukzessionsstadien zu beobachten. Inwieweit eine Wiederentstehung des Salzigen Sees und eine damit verbundene grundlegende Umgestaltung des Gebietes realisiert wird, ist derzeit nicht absehbar.
Das NSG liegt im EU SPA "Salziger See und Salzatal" und ist als FFH-Gebiet "Salziger See nördlich Röblingen am See" von der EU bestätigt.

Links / Dokumente

Verordnung vom 19.12.1994 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Halle. - 3(1994)19 v. 21.12.1994)

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