Schieferberg
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Größe [ha]: 65,45
Landkreise und kreisfreie Städte: Harz
Verordnung vom:25. November 1999
Gebietsbeschreibung
Das NSG befindet sich an einem südexponierten Hang der Wendefurther Talsperre zwischen dem Bodeeinlauf und dem Sperrwerk. Im Westen begrenzt das Schierfertal das Naturschutzgebiet, im Osten der Fritzes-Grund und die Waldkante westlich des Kuhberges.
Geologische Beschaffenheit
Den geologischen Untergrund des Gebietes bildet Tonschiefer. Aufgelassene, kleinflächige Steinbrüche erlauben Einblicke in die geologischen Entwicklungen.
Flora
Das NSG umfasst einen Waldkomplex mit teilweise naturnah ausgeprägten Waldgesellschaften mit einer Vielfalt an unterschiedlichen, kleinräumig wechselnden Standorten und räumlich und zeitlich variablen Phasen der Waldentwicklung.
Die hier vorhandenen Zahnwurz-Buchenwälder bzw. Hainsimsen-Buchenwälder bilden wertvolle Lebensräume, die der potenziell natürlichen Vegetation entsprechen. Durch Aufschlüsse, kulturhistorisch wertvolle Schiefersteinbrüche sowie den daraus resultierenden typischen Fels- und Geröllfluren und kleinflächigen Schlucht- bzw. Blockschuttwäldern wird die standörtliche Vielfalt noch erhöht.
Fauna
Das Gebiet ist Lebensraum u.a. für Wildkatze, Schwarzstorch und Kreuzotter. Durch Ausweisung des Gebietes als Prozessschutzfläche, d.h. ohne wirtschaftliche Nutzung, wird die Bedeutung des NSG für zahlreiche Tierarten , z.B. als Rückzugsgebiet, wesentlich gesteigert.
Besonders für die in den südlichen Hanglagen vorkommende artenreiche Insektenfauna stellt das NSG "Schieferberg" einen wichtigen Rückzugsraum innerhalb des Wirtschaftswaldes dar.
Schutzziel
Erhaltung und Entwicklung des “Schieferberges” mit seinen charakteristischen Biotoptypen, Lebensgemeinschaften, Pflanzen- und Tierarten sowie die Erhaltung der Vielfalt und Eigenart des Gebietes.
Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen
Ein Teil der Kuppe sowie die südlich und westlichen Hänge befinden sich in einem guten Zustand. Das gesamte NSG ist Totalreservat, d.h. es findet keine forstwirtschaftliche Nutzung statt; auch die Fichtenaufforstung unterliegen der natürlichen Dynamik.
Links / Dokumente
Verordnung vom 25.11.1999 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. MD. - 8(1999)12 vom 15.12.1999, S. 147)