Schwarze Elster-Kuhlache

Schwarze Elster Kuhlache © Stefan EllermannSchwarze Elster Kuhlache © Stefan Ellermann

Größe [ha]: 187,00
Landkreise und kreisfreie Städte: Wittenberg
Verordnung vom:19. Mai 1999

Gebietsbeschreibung

Das NSG erstreckt sich östlich der Stadt Jessen in der Niederung der Schwarzen Elster bis kurz vor Schweinitz. In das Schutzgebiet eingeschlossen ist auch das großflächige Niedermoor- und Sumpfgebiet der “Kuhlache”.

Geologische Beschaffenheit

Der natürliche Auenbereich der Schwarzen Elster ist durch Kiesaufspülungsflächen, Altwässer und Kolke sowie im Bereich der Kuhlache, die durch einen Deich vom Flusslauf getrennt ist, durch sandig-kiesige Niederterrassenbildungen geprägt. Mit dem Jessener Stadtforst schließt sich nach Süden hin ein in der Weichselkalkzeit gebildetes Flugsand- und Dünengebiet an.

FaunaTextfeld öffnenTextfeld öffnen

FaunaTextfeld öffnenTextfeld öffnen

Schutzziel

Erhaltung und Entwicklung eines komplexen, vielfältig strukturierten und in Teilen unzulänglichen Biotopsystems im Bereich der Schwarzen Elster insbesondere als Standort zahlreicher, z.T. seltener und gefährdeter Pflanzen und als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet für zahlreiche Tierarten

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

In den beiden ehemaligen NSG "Alte Elbe-Ritterburg" und "Kuhlache", die nun Teile des neuen NSG sind, war der Gebietszustand aufgrund zahlreicher Störungen durch Erholungsnutzungen bzw. falscher Wasserregulierung nicht zufriedenstellend.
Für die Entwicklung des Gebietes sind die Wiederherstellung ökologisch optimaler hydrologischer Verhältnisse, die zunehmende Beruhigung insbesondere der Lebensstätten störungsempfindlicher Tierarten und die Pflege der zahlreichen Kleinbiotope durch Maßnahmen wie Mahd und Entbuschung entsprechend der jeweiligen Anforderungen von besonderer Bedeutung. Das NSG liegt teilweise in den FFH-Gebieten "Kuhlache und Elsteaue bei Jessen" sowie "Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen".

Links / Dokumente:

Verordnung vom 19.05.1999 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Dessau. - 7(1999)6 vom 01.06.1999, S. 32)

zum Anfang der Seite