Strubenberg
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Größe [ha]: 12,19
Landkreise und kreisfreie Städte: Mansfeld-Südharz
Verordnung vom:30. März 1961
Gebietsbeschreibung
Das NSG liegt ca. 2 km östlich von Friesdorf und südlich der Rammelsburg im Bereich der Unterharzhochfläche. Es befindet sich im LSG "Harz und Vorländer".
Geologische Beschaffenheit
Das Gebiet schließt die westlich und nördlich exponierten Steilhänge des Strubenberges (354 m ü. NN) ein. Der Untergrund besteht aus phyllitischen Schiefern und Grauwacken mit Diabasen. Darüber lagern Lehmschutt-Braunerden.
Flora
Das Gebiet wird vollständig von Waldgesellschaften eingenommen.
Auf lößbeeinflußten Plateaurandlagen, sanften Oberhängen und Steilhängen sind straucharme, aber artenreiche Waldmeister-Rotbuchenwälder (Galio odorati-Fagetum) vorhanden. Zu den charakteristischen Arten dieser Waldgesellschaft zählen:
- Einblütiges Perlgras (Melica uniflora),
- Wald-Ziest (Stachys sylvatica),
- Knotige Braunwurz (Scrophularia nodosa) und
- Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera).
Auf basenreichem Standort kommt eine weitere Ausbildung vor mit
- Wald-Gerste (Hordelymus europaeus),
- Aronstab (Arum maculatum),
- Seidelbast (Daphne mezereum) und
- Märzenbecher (Leucojum vernum).
Auf frischen Unterhangstandorten stocken Ausbildungen mit
- Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis),
- Bären-Lauch (Allium ursinum) sowie
- Wald-Schwingel (Festuca altissima).
Auf flachgründigen Kuppen und Riedeln siedelt ein eichenreicher Hainsimsen-Rotbuchenwald (Luzulo luzuloides-Fagetum) mit
- Schmalblättriger Hainsimse (Luzula luzuloides),
- Hain-Rispengras (Poa nemoralis) und
- Gewöhnlicher Goldrute (Solidago virgaurea).
Fauna
Die unterholzarmen Laubwälder bedingen eine geringe Arten- und Individuendichte der Vogelwelt. In Altholzbeständen mit hohem Totholzanteil brüten Hohltaube (Columba oenas) und Schwarzspecht (Dryocopus martius).
Schutzziel
Sicherung einer naturnahen Buchenwaldgesellschaft
Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen
Das NSG befindet sich in einem guten Zustand. Randeinflüsse beeinträchtigen das Schutzgebiet kaum.
Die Aufgabe der forstlichen Bewirtschaftung ist anzustreben, da bereits große Teile im Westen des Gebietes nicht mehr genutzt werden.
Links / Dokumente:
Verordnung vom 30.03.1961 GBl. d. DDR Teil II.-(1961)27 v. 04.05.1961, S.166) in der Fassung v. 01.01.1997 (GVBl. LSA.- 8(1997)1 v. 02.01.1997, S. 2 - Rechtsbereinigungsgesetz)