Tännichen
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Größe [ha]:22,87
Landkreise und kreisfreie Städte:Harz
Verordnung vom:30. März 1961
Gebietsbeschreibung
Das NSG (532 - 542 m ü. NN) liegt etwa 2 km südlich von Hasselfelde im LSG "Harz und Vorländer".
Geologische Beschaffenheit
Das NSG gehört zu den Hochlagen im Unterharz. Es liegt am Nordrand der geologischen Einheit Südharzmulde.Der Untergrund besteht einerseits aus Kieselschiefern, über denen sich Podsole entwickelt haben.Über den mürben Tonschiefern dagegen sind Braunpodsole und Braunerden die vorherrschenden Bodentypen. Flache Quellmulden sind im Randbereich vorhanden.
Flora
Buchenwälder in unterschiedlichen Ausbildungen prägen den Charakter des NSG.
Ein artenreicher Zahnwurz-Perlgras-Buchenwald (Galio odorati-Fagetum) kennzeichnet bessere Standorte. In der Baumschicht dominiert Rotbuche (Fagus sylvatica) gegenüber Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Trauben-Eiche (Quercus petraea). In der Krautschicht sind anspruchsvolle Arten zu finden wie
- Gelber Eisenhut (Aconitum vulparia),
- Knotige Braunwurz (Scrophularia nodosa),
- Waldmeister (Galium odoratum),
- Wald-Flattergras (Milium effusum).
Ein artenarmer Harzlabkraut-Buchenwald stockt auf den gering nährstoffversorgten Standorten. Seine Krautschicht wird bestimmt von
- Wald-Reitgras (Calamagrostis arundinacea),
- Zweiblättriger Schattenblume (Maianthemum bifolium) und
- Schmalblättriger Hainsimse (Luzula luzuloides) sowie
von montanen Arten wie
- Quirl-Weißwurz (Polygonatum verticillatum) und
- Harz-Labkraut (Galium saxatile).
Floristische Besonderheiten im NSG sind die Vorkommen von
- Gewöhnlichem Seidelbast (Daphne mezereum),
- Geflecktem Knabenkraut (Dactylorhiza maculata) und
- Echtem Fichtenspargel (Monotropa hypopitys).
Schutzziel
Erhaltung der für die Hochlagen des Unterharzplateaus charakteristischen artenreichen wie auch der artenarmen Buchenwälder
Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen
Durch großflächige Auflichtung hat sich die Waldzusammensetzung verändert. In der Krautschicht haben sich Schlagflurarten ausgebreitet. Die gewünschte Naturverjüngung von Buche und Berg-Ahorn setzte nur kleinflächig ein. Die stark verlichteten Bereiche müssen zur Förderung des Jungwuchses und zur Verhinderung von Wildverbiß gezäunt werden.
Künftig sollte nach einer mehrjährigen Schlagruhe nur durch einzelstammweise Nutzung die Naturverjüngung fortgeführt werden. Das NSG liegt im FFH-Gebiet "Selketal und Bergwiesen bei Stiege".
Links / Dokumente:
Verordnung vom 30.03.1961 (GBl. d. DDR Teil II.-(1961)27 v. 04.05.1961, S.166) in der Fassung v. 01.01.1997 (GVBl. LSA.- 8(1997)1 v. 02.01.1997, S. 2 - Rechtsbereinigungsgesetz)