Trockenrasenflächen bei Karsdorf

© Anke Beyer© Anke Beyer

Größe [ha]: 70,00
Landkreise und kreisfreie Städte: Burgenlandkreis
Verordnung vom:15. November 1993

Lage

Das NSG (160 - 225 m ü. NN) liegt unmittelbar südöstlich von Karsdorf im LSG "Unstrut-Triasland".
Neben Hangbereichen und Trockentälchen gehören auch die an die Hangschultern angrenzenden Plateauflächen und der Südwestteil des Lohholzes zum NSG.

Geologische Beschaffenheit

Das NSG ist Teil der Muschelkalksteilstufe des Unstruttales am Rande der Querfurter Platte. Die Stufe wird an der oberen Hangschulter von den Schichten des Unteren Muschelkalkes, und am unteren Hang von gipsführenden Schluffsteinen des Oberen Buntsandsteins gebildet.

Vegetation

Den überwiegenden Teil des NSG nehmen thermophile Vegetationskomplexe aus

  • Gebüschen,
  • Kalk-Felsfluren,
  • Blaugrashalden und
  • Trespen-Halbtrockenrasen ein.

Die thermophilen Gebüsche (Viburno lantanae-Cornetum sanguinei) und die Trockenrasen sind besonders im Bereich des Stufenhanges angesiedelt.
Dort befindet sich auch ein Elsbeeren-Eichen-Trockenwald an der Flanke eines Trockentales. Dieser naturnahe Laubmischwald hat einen stark gegliederten Bestandsaufbau. Besonderes reich ist er an Frühjahrsgeophyten, wie

  • Hohe Primel (Primula elatior),
  • Leberblümchen (Hepatica nobilis) und
  • Frühlings-Platterbse (Lathyrus vernus).

Im Frühsommer ist der Purpurblaue Steinsame (Buglossoides purpurocaerulea) anzutreffen.

Gamander-Blaugras-Trockenrasen (Teucrio-Seslerietum) auf steilen Standorten mit einem extremen Mikroklima gehen hangabwärts in Halbtrockenrasen über. Sie werden oft von Fiederzwenkenrasen (Festuco rupicolae-Brachypodietum pinnati) abgelöst, die meist wie ein Saum an Gebüschrändern zu finden sind. Als bemerkenswerte Arten kommen vor:

  • Frühlings-Adonisröschen (Adonis vernalis),
  • Silberdistel (Carlina acaulis),
  • Graues und Apenninen-Sonnenröschen (Helianthemum canum, H. apenninum),
  • Purpur-Knabenkraut (Orchis purpurea),
  • Pferde-Sesel (Seseli hippomarathrum),
  • Gewöhnliche Kuhschelle (Pulsatilla vulgaris),
  • Großes-Windröschen (Anemone sylvestris) und
  • Pfriemengras (Stipa capillata).

Verbuschte, trockene Staudenfluren und kleine Zwergstrauchheiden sind ausgebildet.
Restwälder wurden größtenteils in Schwarz-Kiefern-Forste umgewandelt.

Fauna

Bemerkenswert ist das Vorkommen der Fledermäuse

  • Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)
  • Mausohr (Myotis myotis) und
  • Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros ).

Das NSG bietet zahlreichen Vogelarten Lebensraum. Das offene Gelände ist Jagdgebiet des Uhus (Bubo bubo), der in den Kalkbrüchen wieder heimisch geworden ist. Weitere Arten sind

  • Rebhuhn (Perdix perdix),
  • Wendehals (Jynx torquilla),
  • Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) und
  • Grauammer (Emberiza calandra).

Die Trockenrasenflächen und Muschelkalkhänge bieten auch den Insekten gute Lebensbedingungen. Nachgewiesen wurden beispielsweise

  • Heuschrecken
    • Feld- und Ameisengrille (Gryllus campestris und Myrmecophila acervorum),
    • Blauflüglige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) und
    • Gefleckte Keulenschrecke (Myrmeleotettix maculatus);
  • Großschmetterlingsarten, insbesondere Bläulinge und Widderchen
    • Lycaena icarus, L. bellargus, L. coridon,
    • Colias hyale, C. australis.

Die Glattnatter (Coronella austriaca) ist ebenfalls im NSG anzutreffen.

Schutzziel

Erhaltung und Pflege der typischen Vegetation und Fauna von großflächigen, artenreichen Trocken- und Halbtrockenrasen; Schutz der ehemals als Nieder- bzw. Mittelwälder bewirtschafteten natürlichen Laubholzbestockungen 

Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen

Der Zustand des Gebietes ist befriedigend. Durch den Abbau des Kalksteins für die Zementindustrie im nahe gelegenen Tagebau war das Gebiet jahezehntelangen Staubemissionen ausgesetzt.
Entbuschungen und Beweidungen haben bereits eine positive Wirkung hinterlassen. Die Kiefernaufforstungen sollen zur Verbesserung des Gebietszustandes beitragen.
Das NSG liegt im FFH-Gebiet "Trockenrasenflächen bei Karsdorf und Glockenseck".

Links / Dokumente:

Verordnung vom 15.11.1993 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Halle. - 2(1993)17 v. 17.12.1993)

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