Samenbomben selbstgemacht!

Wenn sie einschlagen, wird es auf dem Balkon und im Garten bunt!

Samenbomben sind kleine Bällchen aus Blumenerde, Tonpulver und Saatgut, die zur Begrünung von tristen Flächen im Garten oder auf der Terrasse geeignet sind. Die Samenbomben müssen nicht aufwendig eingepflanzt werden, sondern können einfach auf die zu begrünende Fläche geworfen werden.

Wiesenknopf © Oliver ThierWiesenknopf © Oliver Thier

Bauanleitung für die Kügelchen aus Tonpulver, Blumenerde und Pflanzensamen

Zutaten:

  • 4 bis 5 Teile Tonpulver (oder Tonerde)
  • 3 bis 4 Teile Blumenerde
  • 1 bis 2 Teile Wasser
  • 1 Teil Samen (einheimische Wildblumen und Kräuter auswählen, z.B. Ringelblume, Rotklee, Klatschmohn, Sonnenblume, Kornblume, Kornrade, Borretsch, Margeriten, Natternkopf, Dorst, …)


So geht es:

Zuerst muss die Blumenerde durchgesiebt werden, damit vorhandene Klümpchen entfernt werden können. Als nächstes wird die Blumenerde mit den Pflanzensamen und der Tonerde vermengt. Unter langsamem Hinzufügen des Wassers werden alle Zutaten miteinander vermengt bis eine zähe, kompakte Masse entsteht. Nun werden walnussgroße Kugeln geformt, welche anschließend zum Trocknen (ca. 1 Tag) auf eine Unterlage gelegt werden. Diese wird bis zur vollständigen Trocknung an einen schattigen und trockenen Ort gelegt. Die Samenbomben sollten zur Trocknung nicht in die Sonne gelegt werden, da sie sonst zerreißen oder schon keimen können.


So funktioniert es:

Da die Kugeln u.a. aus Ton bestehen, bieten sie dem Samen Schutz und verhindern das vorzeitige Auskeimen, solange sie trocken bleiben. Beginnt es zu regnen, saugen sie sich mit Wasser voll und quellen auf. Durch die Feuchtigkeit beginnen die Samen im Inneren der Kugeln zu keimen. Bereits nach kurzer Zeit durchbrechen die Keime die Kugelwände und wachsen zu prachtvollen Pflanzen heran.


Einsatzorte:

Samenbomben nur im eigenen Garten oder in Blumentöpfen auf Terrasse und Balkon verwenden!
Mit der Hilfe von Samenbomben können auch Wiesen farbenfroher und unzugängliche Stellen begrünt werden. Dies wiederum kann Schmetterlinge und andere Insekten anlocken.

 

ACHTUNG, HINWEIS!

Natur und Landschaft müssen geschützt werden, so dass eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde nötig ist, wenn in der freien Natur Pflanzen nichtheimischer Arten ausgebracht werden sollen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1; § 7 Abs. 2 Nr.8; § 40 Abs. 1; § 40 Abs. 4; § 69 Abs. 3 Nr.17, Bundesnaturschutzgesetz).

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