NATURA 2000-Landesverordnung

Brauner Sumpf © Anne SchäferBrauner Sumpf © Anne Schäfer

Endspurt bei Beteiligung – Landesverwaltungsamt richtet Hotline ein

Die Phase der öffentlichen Beteiligung zur Landesverordnung NATURA 2000 ist nunmehr weit fortgeschritten. Nachdem das Landesverwaltungsamt (LVwA) das öffentliche Verfahren am 04.  Oktober eingeleitet hat, haben Betroffene regulär bis einschließlich 04. Dezember 2017 (Gemeinden bis 18. Dezember 2017) Zeit, Stellungnahmen einzureichen.

Dies kann entweder über eine extra eingerichtete Online-Beteiligungsseite (https://www.online-beteiligung.de/natura-lsa/) erfolgen oder in herkömmlicher Form, d. h. per Brief, Fax oder Email (Fristverlängerungen sind in Ausnahmefällen möglich).

Wer aber zunächst Fragen hat, kann sich jederzeit bei der verfahrensführenden Behörde melden, um Auskünfte einzuholen. Bei konkreten Fragen zu einer speziellen Nutzergruppe kann sich der Betroffene direkt an den fachlichen Bearbeiter wenden.

Allgemeine Schutzbestimmungen

Frau Dr. Seltmann (0345/514 2141)

Gewässerunterhaltung und Fischerei

Frau Dr. Seltmann (0345/514 2141)
Herr Rümmler (0345/514 2234)

Landwirtschaft

Herr Stolle (0345/514 2313)

Jagd

Frau Marquardt (0345/514 2244)

Forstwirtschaft

Herr Pietsch (0345/514 2143)

 

Für alle weiteren Fragen wurde unter der Nummer 0345/514 2644 eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet.

Bislang sind im LVwA etwa 350 Stellungnahmen eingegangen. Jede dieser Stellungnahmen fließt in ein Abwägungsverfahren ein, wobei das Landesverwaltungsamt die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise fachlich prüft und dabei alle Belange bestmöglich berücksichtigt. Mitunter wird von den Einwendern übersehen, dass nach § 18 des Verordnungsentwurfes unter anderem bestandskräftige behördliche Genehmigungen und Verwaltungsakte, Handlungen innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie ordnungsgemäße Instandhaltung bestandsgeschützten oder anderen rechtmäßig bestehenden Anlagen unberührt bleiben.

Bereits vor Eintritt in das öffentliche Verfahren bot das LVwA individuelle Erörterungen für Betroffene an. Dies fand breiten Anklang, so dass dabei ca. 150 Erörterungs- und Vor-Ort-Termine mit betroffenen Nutzergruppen bzw. Betrieben durchgeführt werden konnten. Im derzeit laufenden öffentlichen Verfahren finden auch weiterhin öffentliche Erörterungen statt. Solche Termine gab es bislang u. a. in Arneburg-Goldbeck, Fischbeck, Havelberg, Kamern, Kelbra, Klietz, Klöden, Lostau, Sandau, Schönhausen und Stendal.

Weitere Termine sind z. B. vereinbart für Ballenstedt, Schollene, Tangerhütte und Tangermünde. Darüber hinaus finden Gesprächsrunden mit solchen Landwirtschaftsbetrieben statt, die große Flächen im Bereich der NATURA 2000- Gebiete bewirtschaften und durch die geplanten Regelungen besonders betroffen sind.

Einige geplante Einschränkungen werden vermehrt in der Öffentlichkeit diskutiert. Hierzu gehören das Betretungsverbot für sensible Uferbereiche entlang der Elbe zwischen dem 15. April und 31. Juli, die Regelungen und Abgrenzungen von Schutzzonen in Vogelschutzgebieten, u. a. am Stausee Kelbra oder die Definition von Uferrandstreifen. Hierzu finden intensive Vor-Ort-Gespräche und Abstimmungen statt. Auch nach Ende der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, sich zur Erörterung des jeweiligen Sachverhaltes direkt an das LVwA zu wenden.

„Wir regen eine breite Beteiligung an, denn nur so können Regularien geschaffen werden, in denen eine Vielzahl an Interessen Berücksichtigung finden. Nutzen Sie unsere Gesprächsangebote und die Möglichkeit der direkten Nachfragen bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“, erklärt Gerd Zender, Abteilungsleiter für Landwirtschaft und Umwelt im Landesverwaltungsamt und zuständig für das Natura2000-Verfahren.

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