Rechtliche Sicherung von Natura 2000-Gebieten außerhalb der Landesverordnung

Der größte Teil der sachsen-anhaltischen Natura 2000-Gebiete wurde mit Veröffentlichung der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt“ (N2000-LVO LSA) rechtlich gesichert. Die nachfolgend aufgeführten Gebiete oder Teilflächen von ihnen wurden durch andere Rechtsinstrumente, zumeist schon vor dem 21. Dezember 2018, gesichert. Die entsprechenden Unterlagen finden sich am Ende der Gebietssteckbriefe.

Vogelschutzgebiete

FFH-Gebiete


FFH-Fledermausquartiere (i.d.R. über vertragliche Vereinbarungen gesichert)

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