Feuchte Hochstaudenflur der planaren und montanen bis alpinen Stufe
- LRT 6430 -

Feuchte Hochstaudenflur am Gewässerrand © Jens StolleFeuchte Hochstaudenflur am Gewässerrand © Jens Stolle

Beschreibung

Es werden Hochstaudenfluren feuchter bis nasser, meist eutropher Standorte nur an Gewässerufern und Waldsäumen der planaren, kollinen, submontanen und montanen Stufe zusammengefasst. Der LRT umfasst uferbegleitende Hochstaudenvegetation an Fließgewässern der Convolvuletalia sepium, der Glechometalia hederaceae und des Filipendulion ulmariae sowie feuchte Staudensäume der Wälder. Übergänge bzw. Komplexe können sich zu Calthion palustris-Gesellschaften bilden. Oft liegen dann die Hochstaudenfluren eingebettet in extensives Feuchtgrünland oder -brachen.

Standort

Hochstaudenfluren des LRT 6430 kommen an Gewässerufern fließender und stehender, sowohl natürlicher als auch anthropogen entstandener Gewässer vor. Weiterhin sind sie an nicht regelmäßig genutzten Standorten (z.B. Flutrinnen) oder Nutzungsgrenzen von Grünlandniederungen und -auen oder an Waldinnen- und -außensäumen zu finden. Sie entwickeln sich auf nassen, feuchten oder zumindest frischen Plätzen mit meist eutrophen, seltener mesotrophen Standortbedingungen. Hypertrophie oder das Eindringen von Neophyten kann zu Vegetationseinheiten führen, die nicht mehr diesem Lebensraum entsprechen. Besiedelt werden offene bis halbschattige (Waldsäume) oder beschattete Standorte. Feuchte Hochstaudenfluren unterliegen in der Regel keiner regelmäßigen Nutzung durch Mahd oder Beweidung. Gegebenenfalls werden sie durch die Dynamik des Fließgewässers beeinflusst.

Vorkommen

Als natürlicher Lebensraum für feuchte Hochstaudenfluren kommen in Sachsen-Anhalt nur die Bereiche entlang von Bächen und Flüssen in Frage. Durch eine dynamische Flussmorphologie kommt es regelmäßig zur Zerstörung und Neuentstehung von potenziellen Standorten, die, einmal von Hochstauden erfolgreich besiedelt, in der Regel eine Persistenz von meist mehreren Jahrzehnten aufweisen. Hierdurch ist die Erhaltung des Lebensraumtyps auch ohne anthropogene Einflussnahme gesichert. Feuchte Waldinnen- und -außensäume sowie Hochstaudenfluren in Grünlandniederungen und an Gräben sind fast ausschließlich an Nutzungsgrenzen ausgebildet und damit kulturbedingt. Bei Nutzungsaufgabe würden sie auf lange Sicht einer Gehölzsukzession weichen. An derartigen Standorten ist zur Erhaltung der Hochstaudenfluren ein extensiver anthropogener Einfluss notwendig, der sich automatisch aus der Bewirtschaftung der umgebenden Standorte ergibt. Gefährdungen erwachsen dem Lebensraumtyp durch eine Intensivierung der Landschaftsnutzung, beispielsweise beim Grünland durch die Einbeziehung der Nutzungsgrenzen in die geregelte Bewirtschaftung durch Mahd oder Beweidung. Daneben kann auch der Eintrag von Düngemitteln, Herbiziden und anderen Agrochemikalien bzw. von Schadstoffen schädigend wirken. Weiterhin stellen Fließgewässerausbau und Flächenversiegelungen potenzielle Gefahren dar. Aber auch durch extensive Nutzungsformen wie offene Hütehaltung dürfte es zur Beeinträchtigung des Lebensraumes kommen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch eine extensive Nutzung und damit eine Verhinderung der Lebensraumausprägung auf möglichen Standorten naturschutzfachlichen Wert besitzen kann, beispielsweise beim Schutz konkurrenzschwacher Arten offener Nassstandorte.

Pflege/Schutz

Für Auenbereiche ist die Sicherung einer naturnahen Fließgewässerdynamik von hoher Bedeutung. Die Erhaltung des Lebensraumes ist dann auch ohne anthropogene Einflussnahme möglich. Für die an Nutzungsgrenzen ausgebildeten Bestände des Lebensraumtypes ist im Allgemeinen ein Management ebenfalls nicht erforderlich. Die gegenwärtig übliche Land- und Forstbewirtschaftung garantiert die Erhaltung des LRT weitgehend. Gegebenenfalls kann die Entfernung von Gehölzen nötig werden. Bei der Pflege von Gewässerrändern sind für die Erhaltung der Bestände des Lebensraumtyps folgende Grundsätze, besonders bei der Grabenpflege, zu beachten:

  • Mit der Mahd der Böschungen darf nicht vor Ende Juli begonnen werden, der günstigste Zeitraum liegt zwischen Ende August bis zum November.
  • Die Mahd muss räumlich und zeitlich versetzt erfolgen.
  • Auf den Einsatz von Schlegelhäckslern und anderer der Tierwelt großen Schaden zufügender Geräte muss verzichtet werden. Am schonendsten lassen sich die Böschungen mit dem Messerbalken mähen.
  • Wassernahe Uferbereiche sind nach Möglichkeit zu schonen.
  • Bereiche mit gut ausgebildeten Beständen des Lebensraumtyps sind möglichst nicht jedes Jahr zu mähen.
  • Das Mahdgut ist umgehend abzuräumen und abzutransportieren.

Ausgewählte lebensraumtypkennzeichnende (wertgebende) ArtenTextfeld öffnenTextfeld öffnen

Literatur:

80, 89, 151, 242, 287, 299

entnommen aus:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2002): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 368 S.

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