Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor,
Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia
- LRT 91F0 -

Hartholzauenwald (91F0) © Lutz DöringHartholzauenwald (91F0) © Lutz Döring

Beschreibung

Strukturreiche und gut wüchsige Eschen-Ulmen-Stieleichenwälder im Auenbereich der Elbe, Havel, Mulde, Saale, Bode, Schwarzen Elster, Weißen Elster, Luppe, Unstrut sowie weiterer Flüsse von der planaren bis zur submontanen Stufe. Die periodisch überfluteten Auenwaldbereiche weisen i.d.R. einen höheren Anteil der Ulmenarten (Ulmus spec.) und des Feld-Ahorns (Acer campestre) auf. Allgemein wird die Baumschicht von der Stiel-Eiche (Quercus robur) beherrscht. Die Strauchschicht ist mehr oder minder reich entwickelt.

Standort

Die Standorte stehen unter periodischem oder episodischem Hochwasser- bzw. im eingedeichten Auenbereich unter starkem Stau- und Druckwassereinfluss. Die Böden sind Schwemmböden, meist vom Typ Vega (Brauner Vega) bzw. Vegagley, seltener Gley, Amphigley und Anmoorgley. Die Nährstoffversorgung ist mittel bis hoch. Der Bodenwassereinfluss ist mäßig bis sehr hoch (z. B. bei periodischen Hochwässern). Nach der Forstlichen Standorterkundung werden die Hartholzauenwälder folgenden Standortgruppen zugeordnet:

Ut-, Utt-, Tm- und Tt-Klimastufen mit ÜR11-, ÜR12-, ÜR21-, ÜR22-, ÜK11-, ÜK12-, ÜK21-, ÜK22- sowie WR2- und WK2-Standorten.

Vorkommen

Ein natürlicher Lebensraum, der traditionell forstwirtschaftlich genutzt wird bzw. früher auch als Nieder- und Mittelwald sowie teilweise als Hudewald einer bäuerlichen Nutzung oblag. Ein Teil der Bestände ist allerdings Ergebnis anthropogener Landnutzung, weil seit den Rodungsperioden im Mittelalter vermehrt Auenlehm abgelagert wurden, der gegenüber den nacheiszeitlichen durch Kiese und Schotter geprägten Standorten überhaupt erst die Existenz für den Hartholzauenwald ermöglichte. Auenwälder haben eine große Bedeutung für den Hochwasserschutz. Sie sind direkt von der natürlichen Überflutungsdynamik des Flusses abhängig. Die Auenwälder sind geschützte Biotope nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 22 Abs. 1 NatSchG LSA. Eine Veränderung der durchschnittlichen jährlichen Wasserschwankungen sowie eine dauerhafte Anhebung oder Absenkung des Grundwasserspiegels und Eingriffe, die eine Veränderung des natürlichen Überflutungsregimes bewirken, sind bestandsgefährdend.

Pflege/Schutz

Es besteht ein Verschlechterungsverbot für diesen Lebensraumtypen. Der im Artikel 1 der FFH-Richtlinie definierte Begriff „Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraumes“ umfasst alle Faktoren, die sich langfristig auf seine natürliche Verbreitung, Struktur und Funktionen sowie das Überleben seiner charakteristischen Arten auswirken können.

Charakteristische PflanzenartenTextfeld öffnenTextfeld öffnen

Literatur:

80, 88, 89, 98, 128, 132a, 144, 147a, 148, 149, 179, 180, 182, 183, 185, 187, 207, 209, 233, 265, 266, 267, 272, 273, 287, 289, 289a, 299, 323

entnommen aus:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2002): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 368 S.

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