Schleesen
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Größe [ha]:49,58
Landkreise und kreisfreie Städte:Anhalt-Bitterfeld
Verordnung vom:30. März 1961
Gebietsbeschreibung
Das NSG (112 - 123 m ü. NN) besteht aus zwei Teilen und liegt ca.2 km nördlich von Stackelitz im LSG "Fläming" unmittelbar an der Landesgrenze zu Brandenburg.
Das NSG besteht hauptsächlich aus sandig-kiesigen Hochflächen der Saale-Kaltzeit. Die westliche Teilfläche wird von einem periglazialen Trockental durchquert. Solche Täler sind für den Fläming typisch.
Flora
Die Waldbestände des Traubeneichen-Rotbuchenwaldes (Maianthemo-Fagetum) sind plenterartige Mischbestockungen, die aus etwa 150-jährigen Rotbuchen (Fagus sylvatica) und 180-jährigen Trauben-Eichen (Quercus petraea) bestehen. In den letzten Jahrzehnten wurde durch Schirmschlag die Naturverjüngung eingeleitet.
Die Bodenvegetation wird in Abhängigkeit von der Ausbildungsform der Wälder vertreten durch:
- typische Ausbildung
- Hain-Rispengras (Poa nemoralis),
- Finger-Segge (Carex digitata) und
- Pillen-Segge (Carex pilulifera);
- nährstoffärmere Ausbildungsform
- Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) und
- Preiselbeere (Vaccinium vitis- idaea);
- nähstoffreichere Buchenwälder
- Nickendes Perlgras (Melica nutans),
- Wald-Reitgras (Calamagrostis arundinacea),
- Kleines Immergrün (Vinca minor),
- Wald-Gerste (Hordelymus europaeus) und
- Waldmeister (Galium odoratum).
Fauna
Typische Vertreter der Vogelwelt des Gebietes sind
- Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix),
- Schwarzspecht (Dryocopus martius),
- Hohltaube (Columba oenas) und
- Kolkrabe (Corvus corax).
Kleinere Wassertümpel sind bevorzugtes Laichgebiet der Erdkröte (Bufo bufo).
Schutzziel
Erhaltung eines naturnahen Traubeneichen-Buchenwaldes inmitten ausgedehnter Kiefernforste des FIämings
Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen
Das Gebiet befindet sich in einem guten Zustand. Die Zunahme der Land-Reitgras-Bestände ist jedoch negativ einzuschätzen. Die forstliche Pflege ist darauf auszurichten, dass auf Teilflächen das plenterwaldartige Gefüge erhalten wird.
21,88 ha sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Das NSG liegt im FFH-Gebiet "Golmengliner Forst und Schleesen im Fläming".
Links / Dokumente:
Verordnung vom 30.03.1961 (GBl. d. DDR Teil II.-(1961)27 v. 04.05.1961, S.166) in der Fassung v. 01.01.1997 (GVBl. LSA.- 8(1997)1 v. 02.01.1997, S. 2 - Rechtsbereinigungsgesetz)