Salzwiesen im Binnenland
- LRT 1340* -

Salzwiese mit Offenboden und Queller (Salicornia) © RANA - Büro für Ökologie und NaturschutzSalzwiese mit Offenboden und Queller (Salicornia) © RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz

Beschreibung

Zum Lebensraumtyp (LRT) zählen natürliche Binnensalzstellen mit ihrem gesamten Lebensraumkomplex sowie anthropogene, naturnah ausgebildete Salzstellen in den Gebieten, in denen primäre Vorkommen zerstört sind. Sekundäre Lebensräume in Naturräumen mit primären Vorkommen sind ausgeschlossen. Der LRT umfasst den gesamten salzbeeinflussten Bereich der Binnensalzstelle.

Standort

Salzbeeinflusste Standorte (reich an Natrium-, aber auch Kalium- oder Magnesiumchlorid) auf wechselnassen bis -feuchten, teils häufiger oder länger überstauten, daneben sommerlich austrocknenden Böden mit meist eutrophen Bedingungen.

Vorkommen

Natürliche Binnensalzstellen mit höheren Salzkonzentrationen im Boden sind aufgrund der extremen Standortbedingungen ohne menschliche Beeinflussung existenzfähig. Für ungestörte Ausprägungen solcher Lebensräume wäre daher vor allem die Abschirmung vor anthropogenen Einflüssen wünschenswert. Gefährdungen erwachsen in erster Linie durch Veränderungen von Wasserhaushalt und Halinität, in der Regel durch meliorative bzw. grundwasserabsenkende Maßnahmen. Entwässerungen oder Ableitung aufsteigender salzhaltiger Wässer (beispielsweise im Bereich von Grundwasserabsenkungstrichtern im Umfeld von Tagebauen) ziehen zügige Sukzessionen zu Lasten der Halophytenvegetation nach sich, die bei Aussüßung des Standorts letztlich in einer Vernichtung des Lebensraumes enden. Als weitere Gefährdungsursachen können äußere Einflüsse wie Eutrophierung, Vermüllung, Schadstoffeintrag oder andere eher zufällige Gefährdungen innerhalb der überwiegend sehr kleinflächigen Lebensräume wirksam werden. Weniger stark salzbeeinflusste Binnensalzstellen bedürfen zur Erhaltung der Halophytenvegetation einer gelegentlichen oder regelmäßigen menschlichen Einflussnahme, da sich sonst artenarme Landschilfröhrichte ausbreiten. In der Regel bietet sich hier die Grünlandwirtschaft an. Dabei ist meist eine Beweidung besonders günstig, Mahdnutzung ist jedoch auch möglich. Vielfach tragen selbst unregelmäßige Zerstörungen der Vegetationsdecke, etwa durch Betreten oder Befahren, zur Erhaltung des Lebensraumes bei.

Pflege/Schutz

Auf stärker salzbeeinflussten Bereichen müssen die abiotischen Standortbedingungen gesichert werden, insbesondere der Wasserhaushalt und die Halinität. Es dürfen keine Entwässerungen stattfinden. Geringer salzbeeinflusste Randbereiche der Salzstellen sind vor Aussüßung und Eutrophierung zu bewahren. Solche weniger salzbeeinflussten Standorte sollten regelmäßig gepflegt werden. Eine Beweidung mit Rindern (auch relativ intensiv) bietet durch die Bildung von Störstellen, Bodenverdichtung und Kurzrasigkeit recht günstige Erhaltungsbedingungen und Etablierungsmöglichkeiten für kurzlebige sowie konkurrenzschwache niedrigwüchsige Arten. Durch sporadische mechanische Störung der Vegetationsdecke können solche Arten ebenfalls gefördert werden. Eine ein- bis zweischürige Mahd trägt zur Erhaltung von Salzwiesen bei. Allerdings verschwinden in geringer salzbeeinflussten Bereichen beim Übergang von der Weide- zur Mahdnutzung meist die annuellen obligaten Halophyten. Bestände, die sehr seltene, verbiss- und trittempfindliche halotolerante Arten wie z.B. Orchis palustris (Sumpf-Knabenkraut) enthalten, sind ausschließlich durch Mahd zu pflegen. Die Ausbreitung randlicher Schilfröhrichte, die durch Beschattung einen Rückgang lichtliebender halophiler oder halotoleranter Arten verursachen, ist zu kontrollieren. Deshalb darf auch randlich keine Entwässerung erfolgen, die zu einer Aussüßung des Standortes sowie zur Herausbildung dominanter Landschilfbestände führt.

Ausgewählte lebensraumtypkennzeichnende (wertgebende) ArtenTextfeld öffnenTextfeld öffnen

Literatur:

5, 80, 89, 151, 242, 287, 299

entnommen aus:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2002): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 368 S.

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