Kornweihe (Circus cyaneus)

Kornweihe © Andreas RößlerKornweihe © Andreas Rößler

Verbreitung

Die Kornweihe ist mit zwei Unterarten holarktisch verbreitet. Während C. c. hudsonius in Nordamerika vorkommt, brütet C. c. cyaneus im eurasischen Raum. Das Verbreitungsgebiet der Nominatform erstreckt sich von der nördlichen Iberischen Halbinsel und Irland über Mitteleuropa und Fennoskandien bis nach Kamtschatka und Sachalin. In Europa fehlt die Art auf dem Balkan, in Italien, der Schweiz und Österreich als Brutvogel. Bei generell niedriger Dichte ist die Kornweihe flächendeckend über weite Teile von Frankreich, Schweden und Finnland verbreitet. In diesen Ländern konzentrieren sich neben Russland größere Brutvorkommen (jeweils über 1.000 BP). Mittel- und Osteuropa werden nur unregelmäßig besiedelt, wobei der ehemalige mitteleuropäische Verbreitungsschwerpunkt im Bereich der polnisch-norddeutschen Tiefebene lag (ETHERIDGE & HUSTINGS in HAGEMEIJER & BLAIR 1997, GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1989). In Deutschland ist die Kornweihe nach drastischen Bestandsrückgängen nur noch ein seltener Brutvogel. Die meisten Brutpaare (> 80 %) sind heute auf den ostfriesischen Inseln Niedersachsens zu finden (SPEER & HÖLKER in KOSTRZEWA & SPEER 2001). In Sachsen-Anhalt brütet die Kornweihe gegenwärtig sehr selten und nur sporadisch (MAMMEN in GNIELKA & ZAUMSEIL 1997, NICOLAI 1993a). Aktuelle Brutzeitbeobachtungen (1996-2000) stammen aus den LK Altmarkkreis Salzwedel (bei Klötze), Stendal (bei Heeren), Ohrekreis (Truppenübungsplatz Colbitz-Letzlinger Heide), Halberstadt (Großes Bruch), Quedlinburg (bei Heteborn, Quedlinburg, Ditfurt), Sangerhausen (bei Sangerhausen), Mansfelder Land (Feldflur Welfersholz), Köthen (Wulfener Bruch, bei Riesdorf), Wittenberg (Alte Elbe Bösewig, bei Klitzschema, Wittenberg), Saalkreis (bei Dieskau), Weißenfels (bei Starsiedel), Burgenlandkreis (bei Rödel) und der kreisfreien Stadt Halle (Untere Aue) (Beobachter in GEORGE & WADEWITZ 1997-2001).

Ökologie und Zugstrategie

Mitteleuropäische Kornweihen brüten auf größeren Wattenmeerinseln, in Heidegebieten und gewässerreichen Niederungen. Im Einzelnen werden Moore, Marschwiesen, Dünenbereiche, Zwergstrauch- und lichte Gebüschzonen, Getreideschläge, niedrige Schonungen und Verlandungszonen vom Schilfröhricht bis in die Bruchwaldzone besiedelt. Das Nest wird meistens auf trockenem Boden errichtet. Die Art brütet im intensiv genutzten Agrarraum seltener als die Wiesenweihe. Neben den offenen Bruthabitaten werden vor allem Grün- und Ackerflächen zur Nahrungssuche genutzt. Im Herbst und Winter sind feuchte Wiesen, Weiden und Äcker die bevorzugten Jagdhabitate (BAUER & BERTHOLD 1997, GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1989). Während die Tiere der nord- und nordosteuropäischen Populationen Zugvögel sind, überwintern die südeuropäischen Vögel in ihrem Brutgebiet. Die mitteleuropäischen Kornweihen sind Kurzstreckenzieher. Das Überwinterungsgebiet reicht von Südschweden über West- und Mitteleuropa bis zum Mittelmeerraum und dem nördlichen Rand des Schwarzen Meeres sowie bis nach Nordafrika. Die nord- und mitteleuropäischen Brutgebiete werden ab Ende August verlassen. Die Wiederbesetzung beginnt ab Ende März (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1989, BEZZEL 1985).

Bestandsentwicklung

Seit dem 19. Jahrhundert kam es in fast allen europäischen Gebieten zu starken Bestandsrückgängen und Arealverlusten. In einigen Ländern wie in Deutschland, Portugal, Lettland und der Ukraine waren Einbußen von über 50 % zu verzeichnen. Nachdem die Kornweihe in Großbritannien um 1900 fast ausgestorben war, setzte ausgehend von Restvorkommen auf einigen vorgelagerten Inseln eine Wiederbesiedlung ein. Auch auf den niederländischen Wattenmeerinseln stiegen die Brutbestände seit den 1940er Jahren an, was sich in den 1980er Jahren auf den ostfriesischen Inseln der deutschen Nordseeküste fortsetzte, sodass im Jahr 1994 hier ein Inselbestand von 43 BP gezählt werden konnte (BAUER & BERTHOLD 1997, ETHERIDGE & HUSTINGS in HAGEMEIJER & BLAIR 1997, TUCKER & HEATH 1994). Das gesamtdeutsche Vorkommen umfasste 2014 nur noch 10 bis 12 Paare an der Nordseeküste. In Ostdeutschland sank der Bestand von 80 BP im Jahr 1968 auf acht bis zehn BP 1988 (DORNBUSCH in LUDWIG 1991). Für Sachsen-Anhalt werden bis 1991 ca. fünf, bis 1994 ca. drei und für 1996 zwei BP angegeben. 1997 und 1998 gab es ca. drei BP und 1999 und 2000 zwei BP (DORNBUSCH 2002). Seit 1993 liegen für Brandenburg keine Brutnachweise mehr vor, der Bestand in Mecklenburg-Vorpommern ist 1996 auf ein bis drei BP zurückgegangen, aus Sachsen werden für dieses Jahr ein bis sechs BP und aus Thüringen keine Brutpaare gemeldet (MÄDLOW & MODEL 2000, MÄDLOW & MAYR 1996). In Sachsen-Anhalt wurden 2015 0 – 1 BP angegeben.

Gefährdung und Schutz

War die Kornweihe früher hauptsächlich durch direkte Verfolgung bedroht, sind die Abnahmen der letzten Jahrzehnte größtenteils auf die Vernichtung der Lebensräume zurückzuführen. Habitatverlust oder -entwertung werden maßgeblich durch die Intensivierung der Landwirtschaft z.B. durch Biozideinsatz, die Veränderung der Landnutzung wie z.B. Grünlandumbruch, Flurbereinigung, Aufforstung, Straßenbau, durch Entwässerungsmaßnahmen, Torfabbau und die Zerstörung von Auenlandschaften verursacht. Verluste treten durch Wildschweine, Füchse und Corviden sowie durch anthropogene Störungen an den Brutplätzen auf (Freizeitverkehr, Landarbeiten). Immer noch ist die Kornweihe durch illegale Verfolgung in den Brut- und Überwinterungsgebieten gefährdet (BAUER & BERTHOLD 1997, HÖLZINGER 1987, TUCKER & HEATH 1994). Zum Schutz dieser vom Aussterben bedrohten Vogelart sind alle noch vorhandenen Lebensräume großflächig zu sichern und ehemalige Brutstätten z.B. durch Wiedervernässung zu renaturieren. Bekannte Brutplätze in Getreidefeldern sind in Absprache mit den Bewirtschaftern zu schonen. Die extensive Nutzung naturnaher Wiesen, die gezielte Anlage zusätzlicher Brachflächen, die Einschränkung der Pestizidanwendung, die Erhaltung von Auenwäldern und die Lenkung von Freizeitakivitäten stellen weitere Schutzmaßnahmen dar. Die ganzjährige jagdliche Schonung aller Greifvögel ist beizubehalten, die illegale Verfolgung streng zu ahnden und die Jagd in den Durchzugs- und Überwinterungsgebieten zu verhindern (BAUER & BERTHOLD 1997, LUDWIG 1991, SPEER & HÖLKER in KOSTRZEWA & SPEER 2001).

 

Rote Liste Deutschland:                    1 – Vom Aussterben bedroht (5. Fassung, Stand November 2015)

Rote Liste Sachsen-Anhalt:               1 – Vom Aussterben bedroht (3. Fassung, Stand November 2017 Vorabdruck)

Literatur

entnommen aus:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2003): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Vogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 223 S.

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