Hakel (NSG0146)
Inhalt der aktuellen Seite
Größe [ha]:1366,00
Landkreise und kreisfreie Städte: Salzlandkreis, Harz
Verordnung vom:20. September 1995, Änderung am 25. April 2002
Gebietsbeschreibung
Das NSG, bestehend aus zwei Waldgebieten - Großer und Kleiner Hakel -, liegt ca. 19 km östlich von Halberstadt im nordöstlichen Harzvorland. Der Große Hakel ist mit der Domburg (244,5 m ü. NN), einst germanische Kultstätte und später mittelalterliche Burg, stärker reliefiert.
Geologische Beschaffenheit
Den Untergrund des NSG bilden im wesentlichen Gesteine des Unteren Muschelkalkes. Im Hakel-Sattel streicht er großflächig oberflächennah aus und ist mit einer geringmächtigen Lössschicht bedeckt. Darauf lagern Berglehm-Parabraunerden, z. T. -schwarzerden und Rendzinen. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche.
Flora
Die Waldvegetation weist auf jahrhundertelange Mittelwaldbewirtschaftung hin. Auffallend ist der insgesamt hohe Anteil thermophiler und südeuropäisch verbreiteter Arten, die als Leitgesellschaft des lindenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes (Galio sylvatici-Carpinetum betuli) gelten können.
Als seltene Arten der heimischen Flora wachsen Elsbeere (Sorbus torminalis) und Speierling (Sorbus domestica) im NSG.
Auf oberflächlich leicht versauerten Standorten stockt als spezielle Ausbildung ein Waldreitgras-Eichen-Lindenmischwald mit
- Seidelbast (Daphne mezereum),
- Verschiedenblättrigem Schwingel (Festuca heterophylla),
- Maiglöckchen (Convallaria majalis) und
- Nickendem Perlgras (Melica nutans).
Nährstoffreiche Standorte werden von Braunwurz-Eichen-Lindenmischwald besiedelt, in dem Sanikel (Sanicula europaea) vorkommt.
Leicht stauende Standorte sind mit einer Hainrispengras-Ausbildung (Poa nemoralis) besiedelt. In der Baumschicht dominiert Traubeneiche (Quercus petraea).
Auf Lössschleierstandorten über tonigen, wasserstauenden Röttonen und Kalkmergeln sind mit einer Bingelkraut-Ausbildung die kalkliebenden Arten
- Waldgerste (Hordelymus europaeus),
- Rauhes Hartheu (Hypericum hirsutum),
- Breitblättrige Sitter (Epipactes helleborine) und
- Erdbeer-Fingerkraut (Potentilla sterilis) zu finden.
Auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufgebauten Domburg ist ein Leberblümchen-Buchenwald ausgebildet. Dieser Waldtyp und eine Fingerkrautausbildung des Eichen-Lindenmischwaldes leiten zu den Fingerkraut-Eichenwäldern (Potentillo albae-Quercetum petraeae) über, wie sie vor allem im Kleinen Hakel angetroffen werden. Diese Wälder sind durch
- Weißes Fingerkraut (Potentilla alba),
- Ebensträußige Margerite (Tanacetum corymbosum),
- Diptam (Dictamnus albus),
- Schwarze Platterbse (Lathyrus niger),
- Färberscharte (Serratula tinctoria),
- Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias) und
- Weidenblättrigen Alant (Inula salicina) gekennzeichnet.
Geringere Flächenanteile weisen Nadelforste, Intensivgrünland sowie frische Staudenfluren auf.
Fauna
Das NSG weist einen großen Greifvogelreichtum auf. Die Bestände von Schwarz- und Rotmilan (Milvus migrans, M. milvus) sowie Schreiadler (Aquila pomarina) begründen die europäische Bedeutung dieses Gebietes. Neben den genannten Greifvogelarten kommen noch
- Mäusebussard (Buteo buteo),
- Wespenbussard (Pernis apivorus),
- Habicht (Accipiter gentilis) und sporadisch
- Zwergadler (Hieraaetus pennatus) als Brutvögel vor.
Regelmäßig brüten 75 Arten im Naturschutzgebiet. Weitere hervorhebenswerte Brutvögel sind
- Waldkauz (Strix aluco),
- Waldohreule (Asio otus),
- Mittelspecht (Dryobates medius),
- Hohltaube (Columba oenas)
- Gimpel (Pyrrhula pyrrhula),
- Neuntöter (Lanius collurio) und
- Kolkrabe (Corvus corax). Brutverdacht besteht für
- Waldschnepfe (Scolopax rusticola),
- Grauspecht (Picus canus),
- Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) und
- Zwergschnäpper (Ficedula parva).
Das NSG "Hakel" ist Lebensraum für viele Säugetiere, so z.B. für
- Feldhase (Lepus europaeus),
- Rotfuchs (Vulpes vulpes),
- Dachs, (Meles meles),
- Eichhörnchen (Sciurus vulgaris)
- Damwild ,
- Rehwild,
- Schwarzwild ,
- Marderartige sowie
- Kleinsäugergesellschaften.
Umfangreiches Datenmaterial liegt für eine größere Anzahl wirbelloser Tiergruppen vor. Zu nennen sind u.a.
Weichtiere | Mollusca | Hundertfüßer | Chilopoda |
Tausendfüßer | Myriopoda | Webspinnen | Araneae |
Laufkäfer | Carabidae | Weberknechte | Opiliones |
Pseudoskorpione | Pseudoscorpionida | Köcherfliegen | Trichoptera |
Libellen | Odonata | Wanzen | Heteoptera |
Zweiflügler | Diptera | Schmetterlinge | Lepidoptera |
Blattwespen | Thenthredinidae | Wasserkäfer | Hydrophilidae |
Rüsselkäfer | Curculionidae | Marienkäfer | Coccinellidae |
Kurzflügelkäfer | Staphylinidae | Blatthornkäfer | Scarabaeidae |
Durch das Vorkommen von Aegopinella minor und Euomphalia strigella weist z. B. die Schneckenfauna einen subkontinental-pontischen Charakter auf.
Schutzziel
Erhaltung und Entwicklung eines vielgestaltigen Laubwaldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften; Erhaltung der für Mitteleuropa einzigartigen Artenzusammensetzung und Populationsdichte der Greifvögel.
Zustand des Gebietes und Erhaltungsmaßnahmen
Das NSG befindet sich überwiegend in einem guten Zustand. Die naturnahe Waldbewirtschaftung entsprechend den in der Verordnung festgelegten Terminen ist zu sichern. Besonderer Wert sollte auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muss das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen (verstärkter Luzerneanbau) aufweisen.
Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Vogelschutzgebietes bedürfen zur Zulassung eine Verträglichkeitsprüfung gemäß § 19 Bundesnaturschutzgesetz.
33,69 ha sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Eine erweiterte Schutzzone von 3.707 ha um den Hakel wurde mit Verordnung des Regierungspräsidiums Magdeburg v. 25.04.2002 ausgewiesen.
Das NSG ist zugleich EU Vogelschutzgebiet (SPA0005) "Hakel" und FFH-Gebiet (FFH0052) "Hakel südlich Kroppenstedt".
Links / Dokumente:
Verordnung vom 20.09.1995 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Halle. - 4(1995)11 v. 18.09.1995), (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Magdeburg. - 4(1995)10 v. 16.10.1995)
Verordnung vom 24.04.2002 (Amtsbl. f. d. Reg.Bez.Magdeburg.-11(2002)5 v. 15.05.2002, S. 71)